Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenkompanie

Schützenkompanie

, f.


I wie Schützengesellschaft (I) 
  • die stadt ist auch der schützencompagnie oder -bruderschaft wegen darlehen in den zeiten der not verpflichtet
    1698 IserlohnUB. 227
  • wenn nun ein junger printz das gluͤck hat, die spille zu raͤumen, und als koͤnig des vogel-schießens aufgefuͤhrt zu werden, so pflegt die gesammte schuͤtzen-compagnie ihn ... aufzunehmen und ... in ihre liste mit einzuzeichnen
    1729 Rohr,Zerem. 858
  • [uns ist] von mehrern unserer getreuen städte das geziemende ansuchen geschehen, ihnen die gleichmäßige herstellung ihrer schützenkompagnien und das jährliche scheibenschießen ... gnädigst wieder zu verstatten
    1794 Ewald,RheinSchützenges. 206
II militärische Formation aus 3Schützen (II) 
  • H. [ist] bei der landgericht Kitzpichlerischen schützen-compagnie als hauptmann erwählet worden
    1741 Stolz,WehrverfTirol 116