Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenmahlzeit
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Schützenmahlzeit
, f.
wie Schützengelage
- heut ... bin ich ... nach vollendetem freischießen bei der herren schützenmahlzeit von einem jungen einverleibten schizen getaufft und für einen schizen erkannt worden1659 NeuburgKollBl. 93 (1928) 22