Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenmahlzeit

Schützenmahlzeit

, f.

wie Schützengelage 
  • heut ... bin ich ... nach vollendetem freischießen bei der herren schützenmahlzeit von einem jungen einverleibten schizen getaufft und für einen schizen erkannt worden
    1659 NeuburgKollBl. 93 (1928) 22