Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenschreiber

Schützenschreiber

, m.

Sekretär, Protokoll- oder Rechnungsführer einer Schützengesellschaft (I) 
  • ob einer oder mehr dießes nicht recht gemercket ..., der oder dieselbige mögen sich deroselben bey den schützenschreiber zu erinneren und bericht nehmen
    1599 ZWestf. 86 (1929) 164
  • wenn eines schützenbruders leiche bestättigt wird, ... soll ein itweder schützenbruder verbunden sein, wenn er gesund ist oder bei dem schützenschreiber nicht genugsam ursache hat angemeldt
    1641 MittKiel 51 (1962) 68
  • R., burger und derzeit schizenschreiber 
    1658 NeuburgKollBl. 93 (1928) 25
  • den schutzenschrieber vor sein gebuhr 3 gr.
    1688/9 AachenZ. 12 (1890) 312
  • [weil] bey jeder schießstaͤtte ein geschickter schuͤtzenschreiber vorzuͤglich nothwendig ist, so ... ein der rechnung, und sonst der sache kuͤndiger, ehrlicher und getreuer mann zum schuͤtzenschreiber ausgesucht [werden]
    1796 KurpfSamml. V 866
unter Ausschluss der Schreibform(en):