Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenschreiber
Artikel davor:
2Schützenordnung
Schützenpferd
Schützenplatz
Schützenrecht
Schützenrichter
Schützenrodel
Schützenrüge
(Schützenrüstung)
Schützenschaffer
(Schützenschragen)
Schützenschreiber
, m.
Sekretär, Protokoll- oder Rechnungsführer einer Schützengesellschaft (I)
vgl.
Schreiber (IV)
- ob einer oder mehr dießes nicht recht gemercket ..., der oder dieselbige mögen sich deroselben bey den schützenschreiber zu erinneren und bericht nehmen1599 ZWestf. 86 (1929) 164
- wenn eines schützenbruders leiche bestättigt wird, ... soll ein itweder schützenbruder verbunden sein, wenn er gesund ist oder bei dem schützenschreiber nicht genugsam ursache hat angemeldt1641 MittKiel 51 (1962) 68
- R., burger und derzeit schizenschreiber1658 NeuburgKollBl. 93 (1928) 25
- den schutzenschrieber vor sein gebuhr 3 gr.1688/9 AachenZ. 12 (1890) 312
- [weil] bey jeder schießstaͤtte ein geschickter schuͤtzenschreiber vorzuͤglich nothwendig ist, so ... ein der rechnung, und sonst der sache kuͤndiger, ehrlicher und getreuer mann zum schuͤtzenschreiber ausgesucht [werden]1796 KurpfSamml. V 866Faksimile - in Google Books