Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenstab

Schützenstab

, m., Schützstab, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Stab als Amtssymbol eines 2Schützen oder anderen ländlichen Amtsträgers; auch als Maß für Anpflanzungen
  • [bauung der guetter:] der lehnman ... sol ... keinen widenstaim oder nossbaum darinnen zehen, der dicker sei, als ein schutzenstaff 
    Anf. 17. Jh. SPantaleonUrb. 365
  • eß sollen auch die schützen keiner des tages uber ein stundt in seinen eygenen güttern arbeyten ... und da einer zum dritten mahl erfunden würdde, soll er mit ohn ehren des schütz ambts und stabs ... entsetzt werden
    1660 RheingauLändlRQ. 257
  • wollen die gemeindten alle jahre ... einen bürgermeister ziehen und ihme einen schützenstab geben mit einem kerbstock, den soll er bei der gemeind bringen und bei der gemeindt die verbrecher aufschneiden, so sich wider das gemeinde recht vergriffen
    1702 650 Jahre Steinbach am Glan (ebd. 2005) 41
  • dieweil ... daß feldtschützenambt durch die gemeindsleut versehen wirdt und einer nach dem andern mit einem schützenstab verichtet
    1745 PfälzW. II 714