Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenstab
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(Schützenrüstung)
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Schützensozietät
Schützenspiel
Schützenspielen
Schützenspieß
Schützenstab
, m., Schützstab, m.
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Stab als Amtssymbol eines 2Schützen oder anderen ländlichen Amtsträgers; auch als Maß für Anpflanzungen
bdv.:
Schützenspieß,
Schützkuse
vgl.
Kerbholz (I)
- [bauung der guetter:] der lehnman ... sol ... keinen widenstaim oder nossbaum darinnen zehen, der dicker sei, als ein schutzenstaffAnf. 17. Jh. SPantaleonUrb. 365Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- eß sollen auch die schützen keiner des tages uber ein stundt in seinen eygenen güttern arbeyten ... und da einer zum dritten mahl erfunden würdde, soll er mit ohn ehren des schütz ambts und stabs ... entsetzt werden1660 RheingauLändlRQ. 257
- wollen die gemeindten alle jahre ... einen bürgermeister ziehen und ihme einen schützenstab geben mit einem kerbstock, den soll er bei der gemeind bringen und bei der gemeindt die verbrecher aufschneiden, so sich wider das gemeinde recht vergriffen1702 650 Jahre Steinbach am Glan (ebd. 2005) 41
- dieweil ... daß feldtschützenambt durch die gemeindsleut versehen wirdt und einer nach dem andern mit einem schützenstab verichtet1745 PfälzW. II 714