Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenvater

Schützenvater

, m.

wie Schützenmeister (IV) 
  • [ich bin] von einer ehrsamen gesellschaft der schizen bei dem ehrengeachteten herrn M.S. ... als dermaligen schützenvatter ... von einem jungen einverleibten schizen getaufft und für einen schizen erkannt worden
    1659 NeuburgKollBl. 93 (1928) 22
unter Ausschluss der Schreibform(en):