Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenvater
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, m.
wie Schützenmeister (IV)
- [ich bin] von einer ehrsamen gesellschaft der schizen bei dem ehrengeachteten herrn M.S. ... als dermaligen schützenvatter ... von einem jungen einverleibten schizen getaufft und für einen schizen erkannt worden1659 NeuburgKollBl. 93 (1928) 22