Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenvogel
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Schützentum
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(Schützenversammlung)
Schützenvogel
, m.
ein Schützenkleinod
- auf st. sebastianstag ist der schutzenvogel zu D. gewegen, durch A.E., reg. koeninck präsentirt, vnd wegt mit einer platten, dubbele kette sampt sechs darahn vbergulte schiltgen zwei vnd dreißigste halb loet ahn silber1574 NrhAnn. 32 (1878) 53