Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenvogel

Schützenvogel

, m.

ein Schützenkleinod 
  • auf st. sebastianstag ist der schutzenvogel zu D. gewegen, durch A.E., reg. koeninck präsentirt, vnd wegt mit einer platten, dubbele kette sampt sechs darahn vbergulte schiltgen zwei vnd dreißigste halb loet ahn silber
    1574 NrhAnn. 32 (1878) 53