Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schuffenweise

schuffenweise

, adv.

nach Schuffen bemessen
  • eß soll auch kain pierbreuer auf den anderen preuen. so sie aber ains machen, sollen sie es nicht vor acht tagen außgeben, des gleichen auch nicht viertlweiß, sondern schueffenweiß 
    1629 Steiermark/ÖW. VI 259