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Schuld

, f.
I das (durch einen Schuldner (I)) Geschuldete, insb. in Form von Geld; Leistungsverpflichtung, Verbindlichkeit, Obliegenheit
  • 1 in Bezug auf Eintreibung, Rückzahlungsmodus
  • 2 in Bezug auf Bestehen, Aufrechnung, Erlass, Verjährung
  • 3 in Bezug auf Fälligkeit, Zahlungsfristen, Leistungsort; zu Schuld werden fällig werden
  • 4 in Bezug auf Schuldhaft, Schuldknechtschaft, auch Stigmatisierung des Schuldners
  • 5 in Bezug auf Bürgschaft, Schuldbeitritt, Prozessstandschaft, Haftung für Dritte uä.
  • 6 in Bezug auf eine Mehrheit (III) von Schuldnern, Mit- und Gesamtschuld
  • 7 in Bezug auf Rang, Reihenfolge bei mehreren Gläubigern
  • 8 in Bezug auf Beweisfragen, Beweislast
II das (von einem Gläubiger) Beanspruchte, insb. in Form von Geld; Anspruch, Forderung; vereinzelt auch die anfallenden Zinsen; Schuld fordern einen Anspruch erheben, eine Forderung geltend machen
  • 1 in Bezug auf Eintreibung, Durchsetzbarkeit
  • 2 in Bezug auf Erfüllung, Erlass, Verjährung
  • 3 in Bezug auf Sicherheiten
  • 4 in Bezug auf Rang, Reihenfolge bei mehreren Gläubigern, Berechtigten
  • 5 in Bezug auf die (Weiter-)Veräußerung
  • 6 in Bezug auf Beweisfragen, Beweislast
  • 7 laufende/unverschriebene Schuld einfache, ungesicherte Geldforderung; fahrende/persönliche Schuld Forderung ohne dingliche Sicherheit
III Abgabe, Steuer
IV Verschuldung, finanzielle Problemsituation
V Darlehensvertrag, Darlehen
VI Verschulden (für eine Handlung, ein Unterlassen), Verantwortlichkeit; Fahrlässigkeit; sich etw. zu Schulden kommen lassen für etw. verantwortlich sein; ohne Schuld ohne Zutun, ohne Verschulden, unverschuldeterweise; leichte/weite Schuld leichte/grobe Fahrlässigkeit
  • 1 im strafrechtliche Sinne; in Schuld stehen strafbar sein
  • 2 in Bezug auf vertragliche Pflichten oder deliktische Haftung
  • 3 im moralischen oder religiösen Sinne; Sünde
  • 4 in politischem, gesellschaftlichem oder militärischem Zsh.
VII (strafrechtlicher) Tatvorwurf, Beschuldigung; Straftat; jm. Schuld geben jn. beschuldigen, anklagen
VIII Strafe, Geldbuße
IX (zivilrechtliche) Klage, auch deren Gegenstand, Inhalt; Prozess; jm. Schuld geben gegen jn. Klage erheben; jmd. ist in der Schuld gewonnen der Prozess ist gegen jn. entschieden
X Pflicht, Schuldigkeit; auch: Amt
XI Anlass, Ursache; von jm./etw. Schuld(en) um js. wegen/wegen etw., aufgrund von; ob es zu Schulden kommt wenn der Fall eintritt, erforderlichenfalls, nötigenfalls
wie Schuldforderung (I) 
II Eintreibung von Forderungen, hier Schulden (III) 
II Klage auf Begleichung von Schulden (II) 
Gläubiger, der eine Forderung geltend macht

Schuldarrest

, m., Schuldenarrest, m.
Haft, Unterbringung in einem Schuldgefängnis (II) zur Erzwingung der Zahlung fälliger Schulden (I) 

Schuldaufnehmung

, f., Schuldenaufnehmung, f.
Eingehen von Verbindlichkeiten, insb. in Form von Gelddarlehen
anteilsmäßige Auskehrung des Restvermögens eines überschuldeten Schuldners (I) oder Nachlasses an die Gläubiger; als Form eines Konkursverfahrens
Forderungskatalog, Klageschrift in Bezug auf Schulden (I) 

schuldbar

, adj., adv.
I (einer Straftat usw.) überführt, tatverantwortlich; subst.: Straftäter
II strafbar, gesetzwidrig, strafbewehrt
III vorwerfbar, auch: fahrlässig
IV verschuldet, (zur Rückzahlung einer Schuld (I)) verpflichtet
V geschuldet; schuldbares Korn wie Schuldkorn 
I (auf einem Grundstück liegende) Last (II), Schuld (I) 
II (strafrechtliches) Verschulden
wie Schuldgetreide 

Schuldbekenntnis

, f., n., Schuldenbekenntnis, f., n.
Eingeständnis einer Schuld (I), Zahlungsversprechen; häufig in Form eines Schuldbriefes (I) 
Klage wegen Nichterfüllung einer fälligen Schuld (I) 

Schuldbeschreibung

, f., Schuldenbeschreibung, f.
wie Schuldbuch (II) 
Belastung mit Schulden (I) 
Beweismittel zum Nachweis einer Schuld (II) 
Begleichung einer Schuld (I) 
Gläubiger
in der Schweiz: amtl. bestellter Eintreiber von Schulden (II) 
amtl. Regelwerk zu Aufgaben und Pflichten der Schuldboten 
Gesamtheit aller die Schuldboten betreffenden Angelegenheiten

Schuldbrief

, m., Schuldenbrief, m.
I schriftliche Bestätigung über das Bestehen einer Schuld (I), Schuldanerkenntnis, Schuldschein; idR. mit weiteren Regelungen insb. zum Termin der (Rück-)Zahlung, Zinsen und Sicherheiten
  • 1 im Hinblick auf die Gültigkeit, insb. formal korrekte Aufrichtung, vorgeschriebene Inhalte sowie die Ausstellungsbefugnis und -gebühr
  • 2 in Bezug auf (die Pflicht zu) Rückgabe bzw. Vernichtung, insb. nach der Rückzahlung der Schuld (I) 
  • 3 in Bezug auf die Verjährung
  • 4 in Bezug auf die Veräußerbarkeit
  • 5 in seiner Beweisfunktion, als Quittung, Beleg
II (gerichtliche) Klageschrift
III Urkunde über eine Verpfändung
Verfassen eines Schuldbriefes (I) 
schriftliche Übersicht, Auflistung von Schuldbriefen (I) 

Schuldbuch

, n., Schuldenbuch, n.
I Stadtbuch, in welches Privatpersonen vor einer offiziellen Stelle, insb. dem Rat, bekannte Schulden (I) eintragen lassen
II von einer Institution oder einer Privatperson geführtes Verzeichnis über eigene Forderungen und Außenstände, teils auch über alle ein- und ausgehenden Zahlungen
III gerichtl. Register zur Eintragung vonSchulden (I), Verpfändungen uä. der zum Gerichtssprengel gehörigen Personen
Geldstrafe
wie Schuldenlast 
jmd., der für die Schulden (I) eines anderen haftet, Bürge (A) 
wie Schuldbrief (I) 

Schulde

, m.
II Gläubiger
wie Schulgeld 
wie Schuldforderung (II) 
Auffordern zur Zahlung von Schulden (I) 

Schuldeinmahner

, m., Schuldeneinmahner, m.
amtl. bestellter Eintreiber von Geldschulden; zT. mit weiteren Aufgaben
wie Schuldbote 
I jm. etw. schuldig (III) sein, zu einer Zahlung, Abgabe verpflichtet sein
II bußpflichtig sein, eine Strafe (für ein Verbrechen) verdienen
III auf jn. schulden jn. verletzen, schädigen 
IV jn. beschuldigen, beklagen; jm. eine Straftat vorwerfen
V appellieren, Berufung einlegen
Abrechnung von Geldforderungen
offene Forderungen, Schulden (II) 
wie Schuldforderer (I) 
Übernahme einer Schuldforderung (II) 
schriftliche Übersicht über die bestehenden Schulden (I) 
Rangprivilegierung einer Forderung
wie Schuldforderung (I) 

Schuldenkonto

, n., m.
Auflistung, Zusammenstellung offener Forderungen

Schuldenlast

, m., f.
Verschuldung, Belastung mit Schulden (I) 
Abrechnung über (offene) Abgabenforderungen
Erlaubnis zur Erhebung einer Abgabe
Verordnung über den Umgang mit säumigen Schuldnern (I) und über die Zwangsvollstreckung
wie Schuldenabreitung 
Aufruf an die Gläubiger und Schuldner eines best. Schuldners (I), ihre Forderungen bzw. Obligationen bei der zuständigen Stelle (Gericht usw.) innerhalb festgesetzter Frist anzumelden; insb. bei Konkursen; kann von einzelnen Gläubigern, der Obrigkeit und vom Schuldner selbst beantragt werden; meton. für das gesamte Verfahren
zur Abtragung der landesherrlichen Schulden bestimmte Steuer
Abzahlung bestehender Schulden (I) 
Vertrag über eine Darlehensaufnahme
Einklagung von Forderungen, Schulden (II) 
Übereinkunft zwischen Staat und Ständen über Maßnahmen zum Abbau der Staatsverschuldung; zT. institutionalisiert: Einrichtung für die Tilgung von Staatsschulden, Staatsschuldentilgungsfonds
II Gläubiger
III Beklagter, (vor Gericht) Beschuldigter
IV Person, die jm. Unrecht angetan hat
Anspruch auf eine geschuldete Geldsumme
I Fall von Überschuldung, Insolvenzfall
II strafrechtlich relevanter Vorfall, Straftat
wie schuldbar (IV) 
junges Schwein als Abgabe
I jmd., der eine fällige Schuld (II) geltend macht; Gläubiger
II Bevollmächtigter, gerichtl. Vertreter zur Einklagung bestehender Ansprüche
I Anspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner (I), meist auf eine Geldleistung; auch die Höhe des Anspruchs
II Geltendmachung eines (Geld-)Anspruchs; Aufforderung zur Begleichung einer Schuld (I); insb. als gerichtl. Klage

Schuldforderungsrecht

, n., Schuldforderungenrecht, n.
Recht, eine Schuldforderung (I) geltend zu machen
eine Schuldforderung (I) betreffende (gerichtliche) Angelegenheit
als Abgabe abzuliefernd
Pflichtteil, einem Erben mindestens zustehender Anteil am Erbe
zur Erzwingung der Zahlung einer fälligen Schuld (I) inhaftierter Schuldner (I) 
I Inhaftierung eines Schuldners (I) zur Erzwingung der Zahlung einer (fälligen) Schuld (I) 
II Gefängnislokal für Schuldgefangene 

schuldgehorsam

, adj., adv., auch subst.
ergeben, gehorsam, pflichtbewusst; in ergebener, gehorsamer Weise
Haft, Gefängnis für säumige Schuldner (I) 
pflichtbewusst, gehorsam

Schuldgeld

, n., Schuldengeld, n.
I (private) Geldschuld
II Streitwert eines Gerichtsverfahrens
III zu leistende Abgabe, Ungeld
IV wie Schulgeld 
Schuldner (I) 
II Gläubiger, Mitgläubiger; pl.: Gemeinschaft der Gläubiger
II Person, die gemeinsam mit anderen abgabepflichtig ist
III einer vom mehreren Gläubigern
wie Schuldforderung (I) 

Schuldgericht

, n., Schuldengericht, n.
eine niederes Zivilgericht, das ua. in Schuldfällen (I) entscheidet; meton.: Gerichtssitzung
Gerste als Abgabe
Getreide als (jährl.) Abgabe
forderungsberechtigt

Schuldgläubiger

, m., Schuldgläubige, m.
I Forderungsberechtigter, Kreditor, Gläubiger, insb. einer Geldschuld
II jmd., der aus einem Vertrag eine Geldleistung beanspruchen kann, zB. Darlehensnehmer
Geldschulden betreffende (gerichtliche) Angelegenheit
(Anspruch auf) eine Abgabe?
Gläubiger
Hafer als Abgabe

schuldhaft

, adj.
I Schuld (VI) für etw. tragend, für eine Straftat oder einen Missstand verantwortlich; als Straftäter überführt
II beschuldigt, angeklagt
III von js. Fehlverhalten herrührend
IV mit Geldschulden behaftet (von Personen)
V zu etw. verpflichtet
I tatverantwortlich
II straf-, bußwürdig
IV finanzielle Schulden betreffend
V jm. etw. (insb. Geld) zu geben verpflichtet

schuldhalben

, adv., schuldenhalb, adv.
wegen einer Schuld (I); aufgrund von Schulden (I) 
kastrierter Schafbock als Abgabe; auch durch eine Geldzahlung ablösbar
Rechtsstreit über eine (Geld-)Forderung; Zivilrechtsstreitigkeit

Schuldhandlung

, f., Schuldenhandlung, f.
(Rechts-) Streitigkeit über nicht bezahlte Geldschulden; Konkursverfahren
wie Schuldforderer (I) 
Gläubiger 
Unterstützung wegen hoher Schulden (I)?
Holz als Abgabe; oft best. Erbexen zustehend
Huhn als Abgabe; auch: eine Ersatzleistung in Geld

schuldicht

, adj.
wie schuldig (III) 
berufsmäßig Unterrichtender, Lehrer an einer Elementar- oder Lateinschule, selten am Gymnasium; zT. ist der Schuldienst mit Kirchendiensten (II) verbunden
Entlohnung der Schuldiener 
Stichpunkt in einer Auflistung der Amtspflichten eines Schuldieners 
Amt, Tätigkeit eines Schuldieners 
Witwe eines Schuldieners 
Dienstwohnung eines Schuldieners 
Amt, Position, Stellung, auch Tätigkeit, Pflicht und Aufgabe eines Lehrers, idR. an Elementar- und Lateinschulen; den Schuldienst bedienen/verwalten Unterricht halten

schuldig

, adj.
I pflichtig; zu etw. (rechtlich) verpflichtet, verbunden
  • 1 zu Gehorsam (insb. gegenüber einem Herrn)
  • 2 zu Heeres-, Lehns-, Fron- oder Handdiensten
  • 3 zur Entrichtung von Gebühren oder Abgaben
  • 4 zur Erfüllung von bürgerlichen Pflichten
  • 5 zum Erscheinen vor Gericht, auch zu Einlassung, Aussage, Antwort, Verteidigung
  • 6 zu herrschaftlichen, amtlichen, gerichtlichen Handlungen, Obliegenheiten
  • 7 zur Einhaltung gewerblicher Vorgaben, Regeln
  • 8 zur Leistung des in einem Eid oder Gelöbnis Versprochenen
  • 9 zur Einhaltung vertraglicher Pflichten und sonstiger Vereinbarungen
  • 10 zu Schadensersatz, -ausgleich
  • 11 zur Erfüllung familien- oder erbrechtlicher Verpflichtungen
  • 12 zur Erfüllung moralisch-religiöser Pflichten
II vertragsmäßig gebunden
III zahlungspflichtig, zur (Rück-)Zahlung verpflichtet; etw. schuldig sein/bleiben etw. schulden (I); (jm.) schuldig sein/bleiben (bei jm.) Schulden (I) haben
IV geschuldet, zu entrichten; schuldiges Geld Geldschuld
V verbindlich, vorgeschrieben, von Rechts wegen geboten; etw. ist schuldig für etw. ist vorgeschrieben (Beleg 1347)
VI gebührend, geziemend, pflichtgemäß, pflichtschuldig
VII mit Geldschuld belastet; Geld schuldend
VIII schadensersatzpflichtig, haftbar
IX (zivilrechtl.) beklagt
X mit Schuld (VI) behaftet, belastet
XI sich (tätlich) vergreifend; (an) js. Blut schuldig werden/sein jm. zu Unrecht das Leben nehmen (wollen)/genommen haben, seltener: ihn körperlich versehren; an jm. schuldig sein nach js. Leben trachten, jn. unrechtmäßig töten
XII (einer Straftat) bezichtigt, angeklagt
XIII tatverantwortlich, als Urheber einer Missetat (I), Straftat (verantwortlich)
XIV (als schuldig (XIII)) überführt; als Urheber einer Straftat erkannt, erwiesen, (gerichtlich) verurteilt; schuldig (ge-)machen einer Straftat überführen
XV strafbar, (wegen einer Straftat) zu bestrafen
XVI bußpflichtig, etw. zur Strafe abzuleisten pflichtig, als Strafe/Sühne zu leisten verpflichtet
XVII (einer peinlichen Strafe uä.) verfallen, (zu einer Strafe) verurteilt, des Todes/Galgens schuldig sein die Todesstrafe verdienen; ealdres/feores scyldig sein Leben verwirkt habend
XVIII (etw. zu erhalten) berechtigt; befugt, ein Recht habend
XIX js. schuldig sein/werden mit jm. geschlechtlich verkehren
XX (an einem Gesetz) schuldig werden/sein (ein Gesetz) übertreten/gebrochen haben
XXI eines Gebresten schuldig mit einer (ansteckenden) Krankheit behaftet
(einer Verfehlung, Straftat) überführte Person
II Gläubiger
III Beklagter, Angeklagter, vor Gericht Geladener
IV Tatverantwortlicher, (Misse-)Täter, Urheber einer (Straf-)Tat
I jn. anschuldigen, beschuldigen; anklagen, beklagen; vor der definitiven Trennung von Straf- und Zivilprozess ab dem Spätmittelalter begrifflich fließend
  • 1 in Bezug auf Straf- und Missetaten (I) 
  • 2 in Bezug auf Geldforderungen, Schadensersatz, Rechte und Pflichten uä.
II jn. (fälschlich) bezichtigen, verleumden, schelten, schmähen; jn. seiner Ehren schuldigen jn. beleidigen, in seiner Ehre kränken (herabsetzen)
III jn. einer (unrechten) Tat überführen
IV jn. verurteilen, schuldig (XIII) sprechen
V von einem Urteil: schelten (IV), eine Schuldung (II) vornehmen
VII jn. verpflichten, in die Pflicht nehmen; zu etw. verpflichtet sein
VIII jn. entschuldigen
II Gläubiger
III Beklagter, insb. um eine Geldschuld; offen zu I 
IV Straftäter, Missetäter, Tatverdächtiger, Angeklagter; auch allg. jmd., der Übles tut und damit Schuld (VI 3) auf sich lädt; Schuldiger der Majestät wie Majestätsbeleidiger 
V jmd., der einen schilt (VI), bezichtigt
weiblicher Schuldiger (I) 

schuldigermaßen

, adv., schuldigstermaßen, adv.
pflichtgemäß
I Verpflichtung, rechtliche oder gewohnheitsmäßige Pflicht, (vertragliche) Obliegenheit; formelhaft iVm. 1Pflicht (I), Gebühr (V) 
II Abgabe, Steuer; Abgaben-, Dienstpflicht
III (fällige) Geldschuld, Leistungspflicht
IV Pflichterfüllung
wie schuldig (VI) 

schuldigt

, adj.
angeklagt
I (gerichtliche) Klage, Anklage, auch: Klage-, Schuldvorwurf; Be-, Anschuldigung; Streitpunkt; häufig iVm. Ansprache (I 1) 
II Wergeld
Beweisführung zur Rechtmäßigkeit einer Forderung
Einhaltung der in einer Schule geltenden Ordnung; auch: Erziehungsmaßnahmen, Sorge für die Ordnung und das Wohlverhalten der Kinder
wie Schuldgefängnis (II) 

Schuldkauf

, m., Schuldenkauf, m.
Ankauf von Geldforderungen, auch der Vertrag hierüber
Ankäufer, Erwerber einer Geldforderung
käuflich erworbene Lehensbesitzung, deren Weiterveräußerung laut Kaufvertrag an Bedingungen geknüpft ist?
gerichtliche Geltendmachung eines fälligen Zahlungsanspruchs gegen einen Schuldner (I), auch das Gerichtsverfahren
Gläubiger einer Geldschuld, der diese (gerichtlich) geltend macht
I Knecht (II 2), der Schuldner (I) seines Herrn ist
II Person, die sich (wegen Nichtbezahlung fälliger Schulden) in Schuldknechtschaft befindet, dh. in einem sklavereiähnlichen Dienstverhältnis beim Gläubiger, das je nach Ausgestaltung zur Abarbeitung der Schulden dienen kann oder auf Lebenszeit angelegt ist; va. als Forschungsbegriff
Schuldanerkenntnisvertrag, Versprechen zur (Rück-)Zahlung einer Geldsumme; auch Darlehensvertrag
wie Schuldgetreide 
städt. Lade (I 2), Kasse (II 1) für eingenommene Abgaben und Bußgelder
Tuch, Stoff als Abgabe
frei von einer Zahlungsverpflichtung
jmd., der ihm obliegende Schulden (I) abstreitet

schuldlos

, adj., adv., schuldenlos, adj., adv.
I nicht strafbar, zu Unrecht belangt
II unverschuldet, kein Verschulden treffend, ohne Schuld (VI) 
III frei von einer Leistungspflicht, Schuld (I); unbelastet von Geldschulden

Schuldmachen

, n., Schuldenmachen, n.
Aufnahme von Geldschulden, Darlehen

Schuldmacher

, m., Schuldenmacher, m.
I jmd., der unredlich (und daher strafbar) Geldschulden anhäuft; Insolvenzbetrüger

Schuldmachung

, f., Schuldenmachung, f.
wie Schuldmachen, auch finanzielle Misswirtschaft

Schuldmahner

, m., Schuldenmahner, m.
I (berufsmäßiger, oft amtl. bestellter) Eintreiber von Schulden (II) 

Schuldmann

, m., Schuldleute, pl.
I wie Schuldner (I); auch: zahlungsunfähiger Schuldner
  • 1 im Zsh. mit Eingehen, Entstehen und Beweis der Schuld (I) 
  • 2 im Zsh. mit den Folgen der eingegangenen Schuld (I), ua. Rückzahlung, Schuldhaft und Schuldknechtschaft, Konkurs
II Gläubiger; jmd., dem etw. geschuldet wird
ein Maß für Schuldgetreide 
I strafbar, schuldhaft (I), mit Schuld (VI) behaftet
II pflichtig, verpflichtet, haftbar
III (eine Verbindlichkeit) sichernd
IV gebührend, schuldig (VI) 
strafrechtliche Schuld (VI), Täterschaft
(ein Maß für) Schuldgetreide 
I Person oder Institution, die gegenüber einem oder mehreren anderen verpflichtet ist, eine (Geld-)Leistung zu erbringen, insb. eine eingegangene Schuld (I) zurückzuzahlen
  • 1 im Zsh. mit Eingehen, Entstehen der Schuld (I), auch vertraglichen Nebenabreden
  • 2 im Zsh. mit der Rückforderung und Rückzahlung der eingegangenen Schuld (I) 
  • 3 im Zsh. mit Pfändung und Zwangsvollstreckung, Schuldhaft, Schuldknechtschaft sowie anderen Folgen der Nichtrückzahlung fälliger Schuld (I) 
II Gläubiger; Person oder Institution, die das Recht hat, von jm. eine Leistung zu verlangen, insb. die (Rück-)Zahlung einer Geldschuld
III Straftäter, schuldige (XIII) Person
weiblicher Schuldner (I) 
I mit einer Geldschuld belastet, schuldig (III) 
II vom Schuldner (I) zu leistend
wie Schuldverschreibung (I) 
wie Schuldverschreibung (I) 
Gegenstand als Sicherheit für eine Schuld (I) 
Erklärung über die Gewährung eines Schuldpfands 
I eine (von einem Grundstück zu leistende) Geldabgabe, auch das Anrecht darauf
II geschuldete Geldsumme
Geldschuld
I gebührend, geziemend
II zu einer Leistung, Zahlung verpflichtet

Schuldposten

, m., Schuldenposten, m., Schuldpost, f.
I einzelne (Geld-)Forderung, Einzelposten in einer Liste mit (offenen) Geldforderungen, Geldschulden
wie Schuldforderung (I) 
amtl. (zusammenfassende) Niederschrift über die Vereinbarung bzw. Vergabe eines Darlehens; auch: ein Verzeichnis hierfür
I Abgabe, Pacht-, Rentenzins; auch das Recht darauf bzw. die Leistungspflicht
II für die Eintreibung von Schulden (II) geltendes Recht (I 7), Summe aller die Schuldenbeitreibung betreffenden Rechtsbestimmungen
III Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Angelegenheiten; auch das hierfür zuständige Gericht
IV Geldforderung, Anspruch auf eine Geldsumme, insb. aufgrund eines gewährten Darlehens

Schuldregister

, n., Schuldenregister, n.
wie Schuldbuch (II) 

Schuldrest

, m., Schuldenrest, m.
verbleibende Teilschuld, noch nicht bezahlter Teil einer (fälligen) Schuld (I) 
(amtl.) Verzeichnis der Schuldner (I) und ihrer Verbindlichkeiten
Roggen als Abgabe

Schuldsache

, f., Schuldensache, f.
I eine Schuld (I u. II), insb. Geldschuld, betreffende Angelegenheit
II Rechtsstreit, der die Eintreibung von Schulden (II), insb. Geldschulden, betrifft
III schuldhafte Ursache, Verschulden
Zinsen und weitere Darlehenskosten
Vertragsstrafe; vertraglich vereinbarte Ausgleichssumme, insb. im Erbrecht als Zahlung an denjenigen, der ein Erbe berechtigtermaßen in Besitz genommen hat und dann von einem näheren (III) Erben verdrängt wird
Schriftstück, Urkunde zur Bestätigung des Bestehens einer Geld- oder sonstigen Schuld (I) 
Vorsteher einer Finanzverwaltung, Rechnungsbeamter, Numerarius
wie Schuldbrief (I) 
Schwein als Abgabe; häufig ein mageres Schwein im dritten Jahr
Schuldforderung (I), insb. Anspruch auf Zahlung einer Geldschuld, auch dessen Geltendmachung

Schuldstand

, m., Schuldenstand, m.
I (geschuldete) Geldsumme
II Umfang, Höhe einer Geldschuld
(peinl.) Strafe
Gläubiger, Geldeintreiber, -verleiher

Schuldsumme

, f., Schuldensumme, f.
geschuldeter bzw. jm. zustehender Geldbetrag
wie Schuldner (III) 

Schuldteilung

, f., Schuldenteilung, f.
I gerichtliche Einweisung, Verurteilung in bestimmte Geldschulden
II Aufteilung bestehender Schulden, Verteilung einer Schuldenlast auf mehrere Personen bzw. Institutionen
wie Schuldtrager 
für ein schuldhaftes Tun oder Unterlassen Verantwortlicher
Verantworlichkeit, Fahrlässigkeit

Schuldturm

, m., Schuldenturm, m.
wie Schuldgefängnis (II), insb. als Verlies in einem Turm (zB. einer Stadtbefestigung)
I Be-, Anschuldigung, (gerichtliche) Klage
II Urteilsschelte, Berufung
III (Rechts-)Streitigkeit, Zwistigkeit
IV Verbindlichkeit, Schuldigkeit (III) 
V Vertragsstrafe für den Fall der Nichtleistung
VI Ehrenscheltung, Beleidigung, Schuldung der Ehren Injurie
VII Verschulden, Schuld (VI) 
VIII ungebührliche Verhaltensweise
Entlohnung der Türwärter für Ladungen in Schuldungensachen 
Rechtsstreit infolge einer Schuldung (II) 

Schuldursache

, f., Schuldenursache, f.
I Grund für eine Beschwerde
II Ursache, Grund für die Eingehung einer (Geld-)Schuld (I) 

Schuldverschreibung

, f., Schuldenverschreibung, f.
I Schriftstück, Urkunde über ein gewährtes Darlehen oder eine bestehende Geldschuld, Quittung; zT. (wie ein Wertpapier) weiterveräußerbar
II Darlehensvertrag; Schuldanerkenntnis; offen zu I 
III (Recht zur) Kredit-, Darlehensaufnahme
IV vertragliche Verpflichtung, Vertrag
V (gerichtliche) Klageschrift

Schuldverweisung

, f., Schuldenverweisung, f.
(gerichtliche) Einweisung der Gläubiger in das Vermögen bzw. Vermögensbestandteile des Schuldners (I), insb. infolge einer Insolvenz
auf ein Darlehen zu leistender Zinssatz
amtl. Schuldeneintreiber; in Straßburg einem best. Gericht zugeordnet

Schuldwechsel

, m., Schuldenwechsel, m.
wie Schuldbrief (I), auch: Wechselbrief
aufgrund einer Geldschuld

Schuldwein

, m., Schuldenwein, m.
geschuldeter Wein; insb. aufgrund eines unter Vorgriff auf die nachfolgende Ernte gewährten, in Naturalien rückzahlbaren Darlehens bzw. als Restanz; oft mit Sonderregelungen ua. für den erleichterten Weiterverkauf durch den Darlehensgeber

schuldweise

, adv., schuldenweise, adv.
I in Form einer (gerichtlichen) Klage, formell als (Bestandteil einer) Klage; insb. in Bezug auf die Vorrede einer Klageschrift
II in Form eines Darlehens, als Schuld (I) 
III aufgrund eines Darlehens, wegen Geldschulden
Weizen als Abgabe

Schuldwesen

, n., Schuldenwesen, n.
I Zustand, (übermäßiger) Umfang der finanziellen Verschuldung; auch: Gesamtbestand der eingegangenen Verbindlichkeiten
II Praxis, Handhabung, Verfahren der Schuldenabwicklung
III Gesamtheit der Rechtsstreitigkeiten aufgrund bestehender Verbindlichkeiten; Konkursverfahren
IV überschuldete Vermögensmasse
V Gesamtheit der Geldschulden betreffenden Angelegenheiten
Widder, Hammel als Naturalabgabe

schuldwillig

, adj., adv.
dienstbeflissen, gehorsam, schuldig (VI) 
Beschimpfung, Beleidigung
Übernahme der Verbindlichkeit eines Schuldners (I) durch einen anderen
verhältnismäßiger Anteil an einem geschuldeten Betrag

Schuldzahlung

, f., Schuldenzahlung, f.
Begleichen von Geldschulden

Schuldzettel

, m., f., auch n.?
wie Schuldbrief (I) 
wie Schuldforderer (I) 
Darlehenszins