Suche nach schuld* im Index Wortartikel
210 Treffer
(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)
Schuld
, f.I das (durch einen Schuldner (I)) Geschuldete, insb. in Form von Geld; Leistungsverpflichtung, Verbindlichkeit, Obliegenheit
- 1 in Bezug auf Eintreibung, Rückzahlungsmodus
- 2 in Bezug auf Bestehen, Aufrechnung, Erlass, Verjährung
- 3 in Bezug auf Fälligkeit, Zahlungsfristen, Leistungsort; zu Schuld werden fällig werden
- 4 in Bezug auf Schuldhaft, Schuldknechtschaft, auch Stigmatisierung des Schuldners
- 5 in Bezug auf Bürgschaft, Schuldbeitritt, Prozessstandschaft, Haftung für Dritte uä.
- 6 in Bezug auf eine Mehrheit (III) von Schuldnern, Mit- und Gesamtschuld
- 7 in Bezug auf Rang, Reihenfolge bei mehreren Gläubigern
- 8 in Bezug auf Beweisfragen, Beweislast
II das (von einem Gläubiger) Beanspruchte, insb. in Form von Geld; Anspruch, Forderung; vereinzelt auch die anfallenden Zinsen; Schuld fordern einen Anspruch erheben, eine Forderung geltend machen
- 1 in Bezug auf Eintreibung, Durchsetzbarkeit
- 2 in Bezug auf Erfüllung, Erlass, Verjährung
- 3 in Bezug auf Sicherheiten
- 4 in Bezug auf Rang, Reihenfolge bei mehreren Gläubigern, Berechtigten
- 5 in Bezug auf die (Weiter-)Veräußerung
- 6 in Bezug auf Beweisfragen, Beweislast
- 7 laufende/unverschriebene Schuld einfache, ungesicherte Geldforderung; fahrende/persönliche Schuld Forderung ohne dingliche Sicherheit
III Abgabe, Steuer
IV Verschuldung, finanzielle Problemsituation
V Darlehensvertrag, Darlehen
VI Verschulden (für eine Handlung, ein Unterlassen), Verantwortlichkeit; Fahrlässigkeit; sich etw. zu Schulden kommen lassen für etw. verantwortlich sein; ohne Schuld ohne Zutun, ohne Verschulden, unverschuldeterweise; leichte/weite Schuld leichte/grobe Fahrlässigkeit
- 1 im strafrechtliche Sinne; in Schuld stehen strafbar sein
- 2 in Bezug auf vertragliche Pflichten oder deliktische Haftung
- 3 im moralischen oder religiösen Sinne; Sünde
- 4 in politischem, gesellschaftlichem oder militärischem Zsh.
VII (strafrechtlicher) Tatvorwurf, Beschuldigung; Straftat; jm. Schuld geben jn. beschuldigen, anklagen
VIII Strafe, Geldbuße
IX (zivilrechtliche) Klage, auch deren Gegenstand, Inhalt; Prozess; jm. Schuld geben gegen jn. Klage erheben; jmd. ist in der Schuld gewonnen der Prozess ist gegen jn. entschieden
X Pflicht, Schuldigkeit; auch: Amt
XI Anlass, Ursache; von jm./etw. Schuld(en) um js. wegen/wegen etw., aufgrund von; ob es zu Schulden kommt wenn der Fall eintritt, erforderlichenfalls, nötigenfalls
Schuldaktion
, f.I wie Schuldforderung (I)
II Eintreibung von Forderungen, hier Schulden (III)
Schuldansprache
, f.I wie Schuldforderung (I)
II Klage auf Begleichung von Schulden (II)
Schuldansprecher
, m.Schuldarrest
, m., Schuldenarrest, m.Schuldaufnehmung
, f., Schuldenaufnehmung, f.Schuldausteilung
, f.Schuldausweisung
, f.schuldbar
, adj., adv.I (einer Straftat usw.) überführt, tatverantwortlich; subst.: Straftäter
II strafbar, gesetzwidrig, strafbewehrt
III vorwerfbar, auch: fahrlässig
IV verschuldet, (zur Rückzahlung einer Schuld (I)) verpflichtet
Schuldbarkeit
, f.II (strafrechtliches) Verschulden
(Schuldbarkorn)
, n.Schuldbekenntnis
, f., n., Schuldenbekenntnis, f., n.Schuldbeklagung
, f.Schuldbeschreibung
, f., Schuldenbeschreibung, f.Belastung mit Schulden (I)
Schuldbeweistum
, n.Schuldbezahlung
, f.Schuldborger
, m.Schuldbote
, m.amtl. Regelwerk zu Aufgaben und Pflichten der Schuldboten
Schuldbotenwesen
, n.Schuldbrief
, m., Schuldenbrief, m.I schriftliche Bestätigung über das Bestehen einer Schuld (I), Schuldanerkenntnis, Schuldschein; idR. mit weiteren Regelungen insb. zum Termin der (Rück-)Zahlung, Zinsen und Sicherheiten
- 1 im Hinblick auf die Gültigkeit, insb. formal korrekte Aufrichtung, vorgeschriebene Inhalte sowie die Ausstellungsbefugnis und -gebühr
- 2 in Bezug auf (die Pflicht zu) Rückgabe bzw. Vernichtung, insb. nach der Rückzahlung der Schuld (I)
- 3 in Bezug auf die Verjährung
- 4 in Bezug auf die Veräußerbarkeit
- 5 in seiner Beweisfunktion, als Quittung, Beleg
II (gerichtliche) Klageschrift
III Urkunde über eine Verpfändung
Verfassen eines Schuldbriefes (I) schriftliche Übersicht, Auflistung von Schuldbriefen (I)
Schuldbuch
, n., Schuldenbuch, n.I Stadtbuch, in welches Privatpersonen vor einer offiziellen Stelle, insb. dem Rat, bekannte Schulden (I) eintragen lassen
II von einer Institution oder einer Privatperson geführtes Verzeichnis über eigene Forderungen und Außenstände, teils auch über alle ein- und ausgehenden Zahlungen
III gerichtl. Register zur Eintragung vonSchulden (I), Verpfändungen uä. der zum Gerichtssprengel gehörigen Personen
Schuldbuße
, f.Schuldbürde
, f.Schuldbürge
, m.Schulddokument
, n.Schulde
, m.I wie Schuldner (I)
II Gläubiger
Schuldebit
, n.?wie Schuldforderung (II)
Schuldeinmahnen
, n.Schuldeinmahner
, m., Schuldeneinmahner, m.Schuldeinzieher
, m.schulden
, v.I jm. etw. schuldig (III) sein, zu einer Zahlung, Abgabe verpflichtet sein
II bußpflichtig sein, eine Strafe (für ein Verbrechen) verdienen
IV jn. beschuldigen, beklagen; jm. eine Straftat vorwerfen
V appellieren, Berufung einlegen
Abrechnung von GeldforderungenSchuldenausstand
, m.wie Schuldforderer (I)
Übernahme einer Schuldforderung (II)
Schuldenextrakt
, m.Schuldenfreiheit
, f.wie Schuldforderung (I)
Schuldenkonto
, n., m.Schuldenlast
, m., f.Abrechnung über (offene) Abgabenforderungen
Erlaubnis zur Erhebung einer Abgabe
Schuldenmandat
, n.Schuldenreitung
, f.Schuldenruf
, m.Schuldensteuer
, f.Schuldentilgung
, f.Vertrag über eine Darlehensaufnahme
Einklagung von Forderungen, Schulden (II)
Schuldenwerk
, n.Schulder
, m.I wie Schuldner (I)
II Gläubiger
III Beklagter, (vor Gericht) Beschuldigter
IV Person, die jm. Unrecht angetan hat
Anspruch auf eine geschuldete GeldsummeSchuldfall
, m.I Fall von Überschuldung, Insolvenzfall
II strafrechtlich relevanter Vorfall, Straftat
schuldfällig
, adj.Schuldferken
, n.Schuldforderer
, m.I jmd., der eine fällige Schuld (II) geltend macht; Gläubiger
II Bevollmächtigter, gerichtl. Vertreter zur Einklagung bestehender Ansprüche
Schuldforderung
, f.I Anspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner (I), meist auf eine Geldleistung; auch die Höhe des Anspruchs
II Geltendmachung eines (Geld-)Anspruchs; Aufforderung zur Begleichung einer Schuld (I); insb. als gerichtl. Klage
Schuldforderungsrecht
, n., Schuldforderungenrecht, n.eine Schuldforderung (I) betreffende (gerichtliche) Angelegenheit
(schuldgebe)
, adj.Schuldgebührnis
, f.?Schuldgefangene
, m.Schuldgefängnis
, n.II Gefängnislokal für Schuldgefangene
schuldgehorsam
, adj., adv., auch subst.Schuldgehorsam
, m.schuldgehorsamlich
, adv.Schuldgeld
, n., Schuldengeld, n.I (private) Geldschuld
II Streitwert eines Gerichtsverfahrens
III zu leistende Abgabe, Ungeld
Schuldgelter
, m.Schuldgemar
, m.II Gläubiger, Mitgläubiger; pl.: Gemeinschaft der Gläubiger
Schuldgenosse
, m.II Person, die gemeinsam mit anderen abgabepflichtig ist
III einer vom mehreren Gläubigern
wie Schuldforderung (I) Schuldgericht
, n., Schuldengericht, n.Schuldgerste
, f.Schuldgetreide
, n.schuldgläubig
, adj.Schuldgläubiger
, m., Schuldgläubige, m.II jmd., der aus einem Vertrag eine Geldleistung beanspruchen kann, zB. Darlehensnehmer
Geldschulden betreffende (gerichtliche) AngelegenheitSchuldgült
, f.(Schuldhaber)
, m.Schuldhafer
, m.schuldhaft
, adj.I Schuld (VI) für etw. tragend, für eine Straftat oder einen Missstand verantwortlich; als Straftäter überführt
II beschuldigt, angeklagt
III von js. Fehlverhalten herrührend
IV mit Geldschulden behaftet (von Personen)
V zu etw. verpflichtet
schuldhaftig
, adj.I tatverantwortlich
II straf-, bußwürdig
III wie schuldhaft (IV)
IV finanzielle Schulden betreffend
V jm. etw. (insb. Geld) zu geben verpflichtet
schuldhalben
, adv., schuldenhalb, adv.Schuldhammel
, m.Schuldhandel
, m.Schuldhandlung
, f., Schuldenhandlung, f.Schuldheischer
, m.Schuldherr
, m.Schuldhilfe
, f.Schuldholz
, n.Schuldhuhn
, n.schuldicht
, adj.Schuldiener
, m.Entlohnung der Schuldiener
Stichpunkt in einer Auflistung der Amtspflichten eines Schuldieners
Amt, Tätigkeit eines Schuldieners
Schuldienerwitwe
, f.Dienstwohnung eines Schuldieners
Schuldienst
, m.schuldig
, adj.I pflichtig; zu etw. (rechtlich) verpflichtet, verbunden
- 1 zu Gehorsam (insb. gegenüber einem Herrn)
- 2 zu Heeres-, Lehns-, Fron- oder Handdiensten
- 3 zur Entrichtung von Gebühren oder Abgaben
- 4 zur Erfüllung von bürgerlichen Pflichten
- 5 zum Erscheinen vor Gericht, auch zu Einlassung, Aussage, Antwort, Verteidigung
- 6 zu herrschaftlichen, amtlichen, gerichtlichen Handlungen, Obliegenheiten
- 7 zur Einhaltung gewerblicher Vorgaben, Regeln
- 8 zur Leistung des in einem Eid oder Gelöbnis Versprochenen
- 9 zur Einhaltung vertraglicher Pflichten und sonstiger Vereinbarungen
- 10 zu Schadensersatz, -ausgleich
- 11 zur Erfüllung familien- oder erbrechtlicher Verpflichtungen
- 12 zur Erfüllung moralisch-religiöser Pflichten
II vertragsmäßig gebunden
III zahlungspflichtig, zur (Rück-)Zahlung verpflichtet; etw. schuldig sein/bleiben etw. schulden (I); (jm.) schuldig sein/bleiben (bei jm.) Schulden (I) haben
IV geschuldet, zu entrichten; schuldiges Geld Geldschuld
V verbindlich, vorgeschrieben, von Rechts wegen geboten; etw. ist schuldig für etw. ist vorgeschrieben (Beleg 1347)
VI gebührend, geziemend, pflichtgemäß, pflichtschuldig
VII mit Geldschuld belastet; Geld schuldend
VIII schadensersatzpflichtig, haftbar
IX (zivilrechtl.) beklagt
X mit Schuld (VI) behaftet, belastet
XI sich (tätlich) vergreifend; (an) js. Blut schuldig werden/sein jm. zu Unrecht das Leben nehmen (wollen)/genommen haben, seltener: ihn körperlich versehren; an jm. schuldig sein nach js. Leben trachten, jn. unrechtmäßig töten
XII (einer Straftat) bezichtigt, angeklagt
XIII tatverantwortlich, als Urheber einer Missetat (I), Straftat (verantwortlich)
XIV (als schuldig (XIII)) überführt; als Urheber einer Straftat erkannt, erwiesen, (gerichtlich) verurteilt; schuldig (ge-)machen einer Straftat überführen
XV strafbar, (wegen einer Straftat) zu bestrafen
XVI bußpflichtig, etw. zur Strafe abzuleisten pflichtig, als Strafe/Sühne zu leisten verpflichtet
XVII (einer peinlichen Strafe uä.) verfallen, (zu einer Strafe) verurteilt, des Todes/Galgens schuldig sein die Todesstrafe verdienen; ealdres/feores scyldig sein Leben verwirkt habend
XVIII (etw. zu erhalten) berechtigt; befugt, ein Recht habend
XIX js. schuldig sein/werden mit jm. geschlechtlich verkehren
XX (an einem Gesetz) schuldig werden/sein (ein Gesetz) übertreten/gebrochen haben
XXI eines Gebresten schuldig mit einer (ansteckenden) Krankheit behaftet
(einer Verfehlung, Straftat) überführte PersonSchuldige
, m.I wie Schuldner (I)
II Gläubiger
III Beklagter, Angeklagter, vor Gericht Geladener
IV Tatverantwortlicher, (Misse-)Täter, Urheber einer (Straf-)Tat
schuldigen
, v.I jn. anschuldigen, beschuldigen; anklagen, beklagen; vor der definitiven Trennung von Straf- und Zivilprozess ab dem Spätmittelalter begrifflich fließend
- 1 in Bezug auf Straf- und Missetaten (I)
- 2 in Bezug auf Geldforderungen, Schadensersatz, Rechte und Pflichten uä.
II jn. (fälschlich) bezichtigen, verleumden, schelten, schmähen; jn. seiner Ehren schuldigen jn. beleidigen, in seiner Ehre kränken (herabsetzen)
III jn. einer (unrechten) Tat überführen
IV jn. verurteilen, schuldig (XIII) sprechen
VI wie schulden (I)
VII jn. verpflichten, in die Pflicht nehmen; zu etw. verpflichtet sein
VIII jn. entschuldigen
Schuldiger
, m.I wie Schuldner (I)
II Gläubiger
IV Straftäter, Missetäter, Tatverdächtiger, Angeklagter; auch allg. jmd., der Übles tut und damit Schuld (VI 3) auf sich lädt; Schuldiger der Majestät wie Majestätsbeleidiger
V jmd., der einen schilt (VI), bezichtigt
Schuldigerin
, f.schuldigermaßen
, adv., schuldigstermaßen, adv.Schuldigkeit
, f.I Verpflichtung, rechtliche oder gewohnheitsmäßige Pflicht, (vertragliche) Obliegenheit; formelhaft iVm. 1Pflicht (I), Gebühr (V)
II Abgabe, Steuer; Abgaben-, Dienstpflicht
III (fällige) Geldschuld, Leistungspflicht
IV Pflichterfüllung
schuldiglich
, adj.schuldigt
, adj.Schuldigung
, f.I (gerichtliche) Klage, Anklage, auch: Klage-, Schuldvorwurf; Be-, Anschuldigung; Streitpunkt; häufig iVm. Ansprache (I 1)
II Wergeld
(Schuldinnerung)
, f.Schuldisziplin
, f.Schuldkammer
, f.Schuldkauf
, m., Schuldenkauf, m.Schuldkäufer
, m.Schuldkauflehen
, n.Schuldklage
, f.Schuldkläger
, m.Schuldknecht
, m.II Person, die sich (wegen Nichtbezahlung fälliger Schulden) in Schuldknechtschaft befindet, dh. in einem sklavereiähnlichen Dienstverhältnis beim Gläubiger, das je nach Ausgestaltung zur Abarbeitung der Schulden dienen kann oder auf Lebenszeit angelegt ist; va. als Forschungsbegriff
Schuldkontrakt
, m.Schuldkorn
, n.Schuldlade
, f.(Schuldlaken)
, n.schuldledig
, adj.Schuldleugner
, m.schuldlos
, adj., adv., schuldenlos, adj., adv.I nicht strafbar, zu Unrecht belangt
II unverschuldet, kein Verschulden treffend, ohne Schuld (VI)
III frei von einer Leistungspflicht, Schuld (I); unbelastet von Geldschulden
Schuldmachen
, n., Schuldenmachen, n.Schuldmacher
, m., Schuldenmacher, m.I jmd., der unredlich (und daher strafbar) Geldschulden anhäuft; Insolvenzbetrüger
II wie Schuldner (I)
Schuldmachung
, f., Schuldenmachung, f.Schuldmahner
, m., Schuldenmahner, m.I (berufsmäßiger, oft amtl. bestellter) Eintreiber von Schulden (II)
II wie Schuldforderer (I)
Schuldmann
, m., Schuldleute, pl.I wie Schuldner (I); auch: zahlungsunfähiger Schuldner
- 1 im Zsh. mit Eingehen, Entstehen und Beweis der Schuld (I)
- 2 im Zsh. mit den Folgen der eingegangenen Schuld (I), ua. Rückzahlung, Schuldhaft und Schuldknechtschaft, Konkurs
(Schuldmaße)
, f.schuldmäßig
, adj.II pflichtig, verpflichtet, haftbar
III (eine Verbindlichkeit) sichernd
IV gebührend, schuldig (VI)
Schuldmäßigkeit
, f.(Schuldmutt)
, f.Schuldner
, m.I Person oder Institution, die gegenüber einem oder mehreren anderen verpflichtet ist, eine (Geld-)Leistung zu erbringen, insb. eine eingegangene Schuld (I) zurückzuzahlen
- 1 im Zsh. mit Eingehen, Entstehen der Schuld (I), auch vertraglichen Nebenabreden
- 2 im Zsh. mit der Rückforderung und Rückzahlung der eingegangenen Schuld (I)
- 3 im Zsh. mit Pfändung und Zwangsvollstreckung, Schuldhaft, Schuldknechtschaft sowie anderen Folgen der Nichtrückzahlung fälliger Schuld (I)
II Gläubiger; Person oder Institution, die das Recht hat, von jm. eine Leistung zu verlangen, insb. die (Rück-)Zahlung einer Geldschuld
III Straftäter, schuldige (XIII) Person
Schuldnerin
, f.schuldnerisch
, adj.I mit einer Geldschuld belastet, schuldig (III)
II vom Schuldner (I) zu leistend
wie Schuldverschreibung (I) Schuldnosse
, m.II wie Schuldgemar (II)
Schuldobligation
, f.Schuldpfand
, n.Erklärung über die Gewährung eines Schuldpfands
Schuldpfennig
, m.I eine (von einem Grundstück zu leistende) Geldabgabe, auch das Anrecht darauf
II geschuldete Geldsumme
Schuldpflicht
, f.schuldpflichtig
, adj.I gebührend, geziemend
II zu einer Leistung, Zahlung verpflichtet
I einzelne (Geld-)Forderung, Einzelposten in einer Liste mit (offenen) Geldforderungen, Geldschulden
II wie Schuldbrief (I)
Schuldprätension
, f.Schuldprotokoll
, n.Schuldrecht
, n.I Abgabe, Pacht-, Rentenzins; auch das Recht darauf bzw. die Leistungspflicht
II für die Eintreibung von Schulden (II) geltendes Recht (I 7), Summe aller die Schuldenbeitreibung betreffenden Rechtsbestimmungen
III Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Angelegenheiten; auch das hierfür zuständige Gericht
IV Geldforderung, Anspruch auf eine Geldsumme, insb. aufgrund eines gewährten Darlehens
Schuldregister
, n., Schuldenregister, n.Schuldrest
, m., Schuldenrest, m.Schuldrodel
, m.?Schuldroggen
, m.Schuldsache
, f., Schuldensache, f.II Rechtsstreit, der die Eintreibung von Schulden (II), insb. Geldschulden, betrifft
III schuldhafte Ursache, Verschulden
Schuldschaden
, m.Schuldschatz
, m.Schuldschein
, m.Schuldschreiber
, m.Schuldschrift
, f.Schuldschwein
, n.Schuldspruch
, m.Schuldstand
, m., Schuldenstand, m.I (geschuldete) Geldsumme
II Umfang, Höhe einer Geldschuld
Schuldstrafe
, f.Schuldsuch
, m.Schuldsumme
, f., Schuldensumme, f.(Schuldtätige)
, m.Schuldteilung
, f., Schuldenteilung, f.I gerichtliche Einweisung, Verurteilung in bestimmte Geldschulden
II Aufteilung bestehender Schulden, Verteilung einer Schuldenlast auf mehrere Personen bzw. Institutionen
Schuldtragende
, m.Schuldtrager
, m.Schuldtragung
, f.Schuldturm
, m., Schuldenturm, m.Schuldung
, f.I Be-, Anschuldigung, (gerichtliche) Klage
II Urteilsschelte, Berufung
III (Rechts-)Streitigkeit, Zwistigkeit
IV Verbindlichkeit, Schuldigkeit (III)
V Vertragsstrafe für den Fall der Nichtleistung
VI Ehrenscheltung, Beleidigung, Schuldung der Ehren Injurie
VII Verschulden, Schuld (VI)
VIII ungebührliche Verhaltensweise
Schuldungengeld
, n.Schuldungensache
, f.Schuldursache
, f., Schuldenursache, f.I Grund für eine Beschwerde
II Ursache, Grund für die Eingehung einer (Geld-)Schuld (I)
Schuldverschreibung
, f., Schuldenverschreibung, f.I Schriftstück, Urkunde über ein gewährtes Darlehen oder eine bestehende Geldschuld, Quittung; zT. (wie ein Wertpapier) weiterveräußerbar
III (Recht zur) Kredit-, Darlehensaufnahme
IV vertragliche Verpflichtung, Vertrag
V (gerichtliche) Klageschrift
Schuldverweisung
, f., Schuldenverweisung, f.Schuldverzinsung
, f.Schuldvogt
, m.Schuldwechsel
, m., Schuldenwechsel, m.schuldwegen
, adv.Schuldwein
, m., Schuldenwein, m.schuldweise
, adv., schuldenweise, adv.I in Form einer (gerichtlichen) Klage, formell als (Bestandteil einer) Klage; insb. in Bezug auf die Vorrede einer Klageschrift
II in Form eines Darlehens, als Schuld (I)
III aufgrund eines Darlehens, wegen Geldschulden
Schuldweizen
, m.Schuldwesen
, n., Schuldenwesen, n.I Zustand, (übermäßiger) Umfang der finanziellen Verschuldung; auch: Gesamtbestand der eingegangenen Verbindlichkeiten
II Praxis, Handhabung, Verfahren der Schuldenabwicklung
III Gesamtheit der Rechtsstreitigkeiten aufgrund bestehender Verbindlichkeiten; Konkursverfahren
IV überschuldete Vermögensmasse
V Gesamtheit der Geldschulden betreffenden Angelegenheiten
(Schuldwidder)
, m.schuldwillig
, adj., adv.Schuldwort
, n.Übernahme der Verbindlichkeit eines Schuldners (I) durch einen anderen