Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldbekenntnis

Schuldbekenntnis

, f., n., Schuldenbekenntnis, f., n.

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Eingeständnis einer Schuld (I), Zahlungsversprechen; häufig in Form eines Schuldbriefes (I) 
  • [S.] ist vor dem löblichen stadtgerichte ... erschienen ... mit bericht, wie ihme H. ... 47 schock vor ein vaß wein besage inhabens schuldbekenntnus verhaftet, welches er am jungst verschienen ostern ... zalen sollen
    1603 MittNordbExk. 20 (1897) 126
  • [taxa:] ein groschen von einem schuld-bekaͤnntniß 
    1612 CAug. I 1356
  • schuldenbekanntnuß und taidung: item es soll kein mundliche satzung und schuld ainiche craft haben dann vor dem oberamptman und dem mehrerthail vom gericht
    1614 WürtLändlRQ. II 593
  • haͤtte klaͤger keine richtige verschreibung oder schuld-bekaͤntniß vor sich, sondern muͤste die geklagte forderung durch zeugen beybringen ..., mag wider ihn beklagten nicht excutivé, sondern nur summariter verfahren werden
    1682 Siegel,CJCamb. I 105
  • eine schuld-bekenntniß heisset: wenn ein schuldener schriftlich erklaͤret, daß er von diesem seinen glaͤubiger einen vorschuß erhalten habe
    1758 Estor,RGel. II 366
  • da der schuldner wegen dings-kauff des getreyds ... eine fernere gestuͤhndung begehrt, der glaͤubiger eine schrifftliche schuld-bekanntnuß darfuͤr haben wollte, so mag solches ... geschehen
    1762 BernStR. VII 2 S. 852
  • allerley schuld-bekanntnussen ..., darunter ... anstatt des schuldners eigenhaͤndigen unterschrifft nur ... ein creutz oder andere solche handzeichen sich befinden wurden, sollen nicht fuͤr obligationen geachtet werden, sondern ... nur fuͤr laufende schulden gelten
    1762 BernStR. VII 2 S. 874
  • ist die anweisung ausdrücklich als auf eine schuld, womit der assignat dem anweisenden verhaftet sey, gerichtet, und von dem assignaten ohne vorbehalt angenommen worden: so hat diese annahme ... die wirkung eines erneuerten schuldbekenntnisses 
    1794 PreußALR. I 16 § 292
unter Ausschluss der Schreibform(en):