Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldbeschwerung

Schuldbeschwerung

, f.

Belastung mit Schulden (I) 
  • wollen wir hiermit vnsern söhnen, fürsten zu Hessen, vferlegt haben, daß sie [die verpfendte aempter] nach vnserm tödlichen abgang ... einlösen, damit vnsere söhne ... alle vorgeschriebene aempter frei, ledig und ohne einiche schultbeschwerung inbekommen mögen
    1562 Schulze,Hausg. II 64