Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldbeweistum

Schuldbeweistum

, n.

Beweismittel zum Nachweis einer Schuld (II) 
  • alle die contraͤct, permutationes, transactiones, obligationes vnd schuldbeweißthumben, welche mit gewalt, auß forcht ... außgeprest worden, ... sollen gaͤntzlich ... nichtig seyn
    1648 ActPacWestph. III B 1, 2 S. 263f.