Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schulden

I jm. etw. schuldig (III) sein, zu einer Zahlung, Abgabe verpflichtet sein
II bußpflichtig sein, eine Strafe (für ein Verbrechen) verdienen
III auf jn. schulden jn. verletzen, schädigen 
IV jn. beschuldigen, beklagen; jm. eine Straftat vorwerfen
V appellieren, Berufung einlegen