Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulden'abreitung

Schulden'abreitung

, f.

Abrechnung von Geldforderungen
  • nimbt die herrschaft den wein seinen billichen kauf nach und wird ... der emer um ein schilling rechter alß er in gemeinen kauf gehet, alles aber gegen richtiger bezahlung und schuldensabraitung angenohmen
    17. Jh. Westungarn/ÖW. VII 1020