Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldenfreiheit

Schuldenfreiheit

, f.

Rangprivilegierung einer Forderung
  • also bleiben ... die gemainen creditorn ..., welche umb ir darlehen nuhr ... schuldbrief ... haben noch sonsten mit einiger schuldensfreihait im rechten begabt sein, in dem prioritetstritt die lestern
    1599 NÖLREntw. IV 18 § 25