Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldengutforderung

Schuldengutforderung

, f.

wie Schuldforderung (I) 
  • es solle auch kein buͤrger oder einwoͤhner seine schulden-gut forderung oder ansprach einen anderen ohne vorwissen und erkaͤntnus des rahts geist- oder weltlichen aufftragen oder betruͤglicher ob sonsten arglistiger weise verkauffen
    1592 MünsterPolO.(Schlüter) 143