Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldenkonto

Schuldenkonto

, n., m.

Auflistung, Zusammenstellung offener Forderungen
  • [im fall daß einige schulden böß werden ist es sinnvoll] zu erspahrung vieler newer conto im schuld-buch ..., daß man solche debitores in ein klein schuld-buch der zweiffelhafften schulden-conto bringt
    G.N. Schurtz, General-Instruction der Kunst des Buchhaltens (Nürnberg 1662) 29
  • bey schluß des jahres [setzen kaufleute,] ... um die alten rechnungen zu schließen, ... solche restanten, ... da nicht viel mehr zu hoffen, auf den zweifelhaften schuldenconto 
    1742 Zedler 31 Sp. 771
  • [schulden-scontro:] bei der doppelten buchhaltung aber ist es ein huͤlfsbuch des hauptbuchs, welches nur gebraucht wird, wenn kaufleute keine einzelnen handelsschuldner und glaͤubiger in ihrem hauptbuche berechnen, sondern diese saͤmmtlich auf ein einziges conto bringen, welches das schuldbuchs-conto, schulden-conto oder die schulden-rescontro-rechnung genannt wird
    G.H. Buse, Vollständiges Handbuch der Comtoirkunde II (Erfurt 1804) 122
  • der gewinn und verlust der schulden ist ebenfalls auf den besondern schulden-conten auszumitteln
    1804 G.H. Buse, Vollständiges Handbuch der Comtoirkunde II (Erfurt 1804) 227