Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldenlastbewilligung

Schuldenlastbewilligung

, f.

Erlaubnis zur Erhebung einer Abgabe
  • steur und piergelt auch schuldenlasts bewilligung: ... dasz die hinderstelligen steür und schulden lasts abraitungen zue yeder zeit aufgenomen, justificirt und ... restanden vleiszig ausgezogen, liquidirt [werden]
    1572 Schmoller,Forsch. XIII 1 S. 462