Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldentilgung
Artikel davor:
Schuldenfreiheit
Schuldengutforderung
Schuldenkonto
Schuldenlast
Schuldenlastabreitung
Schuldenlastbewilligung
Schuldenmandat
Schuldenreitung
Schuldenruf
Schuldensteuer
Schuldentilgung
, f.
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Abzahlung bestehender Schulden (I)
- die landes-einkuͤnfften [sollen] zu rechter zeit eingetrieben und dieselbigen zuforderst zu der schuldentilgung ... angewendet [werden]1654 Gotha/Lünig,RA. VIII 1 S. 482
- dass die assignierten 800 000 fl. der landschaft jährlich sicher zukommen, dass die sich allenfalls ergebenden ueberschüsse zur schuldentilgung verwendet werden1723 Schmelzle,BayrStaatsh. 229
- [daß unsere söhne und nachkommen] ihre revenüen dergestalt zu rath halten mögen, [dass] ... durch schuldentilgung und wiederherbringung ehehin verpfändet und veräuserter stücke, die lande redintegriret, und das cammer wesen gebeßert werden möge1746 Schulze,Hausg. III 236
- daß für die tilgung der verzinslichen staatsschuld eine ... kasse errichtet werde, von welcher alle oben angeführte, zur schuldentilgung ... gewidmete ... zuflüsse verrechnet ... werden sollen1806 Kropatschek,KKGes. 21 S. 542