Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuld'erforderung

Schuld'erforderung

, f.

Anspruch auf eine geschuldete Geldsumme
  • es hat der pfandtherr nicht macht, das pfandt ... wider deß verpfaͤnders willen zu sich zu reissen, ... dann da er solchs thete, verordnen die recht, daß er dardurch sein schuldterforderung soll verwirckt haben
    1597 Meurer,Liberey II 178