Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuld'erforderung
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Schuldensteuer
Schuldentilgung
Schuldenverbündnis
Schuldenverklagung
Schuldenwerk
Schulder
Schuld'erforderung
, f.
Anspruch auf eine geschuldete Geldsumme
bdv.:
Schuldforderung (I)
- es hat der pfandtherr nicht macht, das pfandt ... wider deß verpfaͤnders willen zu sich zu reissen, ... dann da er solchs thete, verordnen die recht, daß er dardurch sein schuldterforderung soll verwirckt haben1597 Meurer,Liberey II 178Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit