Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schuldfällig
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Schuldenverbündnis
Schuldenverklagung
Schuldenwerk
Schulder
Schuld'erforderung
Schuldfall
schuldfällig
, adj.
wie schuldbar (IV)
- als dann ich gegen A. vmb sechzig gulden schuldfellig erkant1574 Frey,Pract. 48Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg