Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldforderungsrecht

Schuldforderungsrecht

, n., Schuldforderungenrecht, n.

Recht, eine Schuldforderung (I) geltend zu machen
  • da auch die schuldner ihren glaͤubigern die schuld-verschreibungen wuͤrden mit gewalt ... abgeprest haben, sollen dieselbe solche wieder heraus zugeben schuldig und dem schuldforderungen-recht nichts benommen seyn
    1684 TheatrPacis I 223
  • es gibt aber auch absonderungsfaͤlle, welche nicht ein eigentum sondern vielmehr ein schuldfoderungsrecht zum grunde haben
    1789 Thomas,FuldPrR. II 288