Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldgefangene
Artikel davor:
Schuld'erforderung
Schuldfall
schuldfällig
Schuldferken
Schuldforderer
Schuldforderung
Schuldforderungsrecht
Schuldforderungssache
(schuldgebe)
Schuldgebührnis
Schuldgefangene
, m.
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zur Erzwingung der Zahlung einer fälligen Schuld (I) inhaftierter Schuldner (I)
vgl.
Schuldner (I 3)
- mag er [glaubiger] denselben gefenglich einziehen lassen vnd halten als einen schultgefangenen1586 LübStat. I 3 § 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wenn ein schuldgefangener krank wird, muß uͤber seinen gesundheitszustand von dem arzt des gefangenhauses ein gutachten abgegeben werden1805 NCCPruss. XI 2889Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin