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schuldig
, adj.I pflichtig; zu etw. (rechtlich) verpflichtet, verbunden
- 1 zu Gehorsam (insb. gegenüber einem Herrn)
- 2 zu Heeres-, Lehns-, Fron- oder Handdiensten
- 3 zur Entrichtung von Gebühren oder Abgaben
- 4 zur Erfüllung von bürgerlichen Pflichten
- 5 zum Erscheinen vor Gericht, auch zu Einlassung, Aussage, Antwort, Verteidigung
- 6 zu herrschaftlichen, amtlichen, gerichtlichen Handlungen, Obliegenheiten
- 7 zur Einhaltung gewerblicher Vorgaben, Regeln
- 8 zur Leistung des in einem Eid oder Gelöbnis Versprochenen
- 9 zur Einhaltung vertraglicher Pflichten und sonstiger Vereinbarungen
- 10 zu Schadensersatz, -ausgleich
- 11 zur Erfüllung familien- oder erbrechtlicher Verpflichtungen
- 12 zur Erfüllung moralisch-religiöser Pflichten
II vertragsmäßig gebunden
III zahlungspflichtig, zur (Rück-)Zahlung verpflichtet; etw. schuldig sein/bleiben etw. schulden (I); (jm.) schuldig sein/bleiben (bei jm.) Schulden (I) haben
IV geschuldet, zu entrichten; schuldiges Geld Geldschuld
V verbindlich, vorgeschrieben, von Rechts wegen geboten; etw. ist schuldig für etw. ist vorgeschrieben (Beleg 1347)
VI gebührend, geziemend, pflichtgemäß, pflichtschuldig
VII mit Geldschuld belastet; Geld schuldend
VIII schadensersatzpflichtig, haftbar
IX (zivilrechtl.) beklagt
X mit Schuld (VI) behaftet, belastet
XI sich (tätlich) vergreifend; (an) js. Blut schuldig werden/sein jm. zu Unrecht das Leben nehmen (wollen)/genommen haben, seltener: ihn körperlich versehren; an jm. schuldig sein nach js. Leben trachten, jn. unrechtmäßig töten
XII (einer Straftat) bezichtigt, angeklagt
XIII tatverantwortlich, als Urheber einer Missetat (I), Straftat (verantwortlich)
XIV (als schuldig (XIII)) überführt; als Urheber einer Straftat erkannt, erwiesen, (gerichtlich) verurteilt; schuldig (ge-)machen einer Straftat überführen
XV strafbar, (wegen einer Straftat) zu bestrafen
XVI bußpflichtig, etw. zur Strafe abzuleisten pflichtig, als Strafe/Sühne zu leisten verpflichtet
XVII (einer peinlichen Strafe uä.) verfallen, (zu einer Strafe) verurteilt, des Todes/Galgens schuldig sein die Todesstrafe verdienen; ealdres/feores scyldig sein Leben verwirkt habend
XVIII (etw. zu erhalten) berechtigt; befugt, ein Recht habend
XIX js. schuldig sein/werden mit jm. geschlechtlich verkehren
XX (an einem Gesetz) schuldig werden/sein (ein Gesetz) übertreten/gebrochen haben
XXI eines Gebresten schuldig mit einer (ansteckenden) Krankheit behaftet
(einer Verfehlung, Straftat) überführte PersonSchuldige
, m.I wie Schuldner (I)
II Gläubiger
III Beklagter, Angeklagter, vor Gericht Geladener
IV Tatverantwortlicher, (Misse-)Täter, Urheber einer (Straf-)Tat
schuldigen
, v.I jn. anschuldigen, beschuldigen; anklagen, beklagen; vor der definitiven Trennung von Straf- und Zivilprozess ab dem Spätmittelalter begrifflich fließend
- 1 in Bezug auf Straf- und Missetaten (I)
- 2 in Bezug auf Geldforderungen, Schadensersatz, Rechte und Pflichten uä.
II jn. (fälschlich) bezichtigen, verleumden, schelten, schmähen; jn. seiner Ehren schuldigen jn. beleidigen, in seiner Ehre kränken (herabsetzen)
III jn. einer (unrechten) Tat überführen
IV jn. verurteilen, schuldig (XIII) sprechen
VI wie schulden (I)
VII jn. verpflichten, in die Pflicht nehmen; zu etw. verpflichtet sein
VIII jn. entschuldigen
Schuldiger
, m.I wie Schuldner (I)
II Gläubiger
IV Straftäter, Missetäter, Tatverdächtiger, Angeklagter; auch allg. jmd., der Übles tut und damit Schuld (VI 3) auf sich lädt; Schuldiger der Majestät wie Majestätsbeleidiger
V jmd., der einen schilt (VI), bezichtigt
Schuldigerin
, f.schuldigermaßen
, adv., schuldigstermaßen, adv.Schuldigkeit
, f.I Verpflichtung, rechtliche oder gewohnheitsmäßige Pflicht, (vertragliche) Obliegenheit; formelhaft iVm. 1Pflicht (I), Gebühr (V)
II Abgabe, Steuer; Abgaben-, Dienstpflicht
III (fällige) Geldschuld, Leistungspflicht
IV Pflichterfüllung
schuldiglich
, adj.schuldigt
, adj.Schuldigung
, f.I (gerichtliche) Klage, Anklage, auch: Klage-, Schuldvorwurf; Be-, Anschuldigung; Streitpunkt; häufig iVm. Ansprache (I 1)
II Wergeld