Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldisziplin

Schuldisziplin

, f.

Einhaltung der in einer Schule geltenden Ordnung; auch: Erziehungsmaßnahmen, Sorge für die Ordnung und das Wohlverhalten der Kinder
bdv.: Schulzucht
  • schul disciplin: wie sich ... die kloster knaben in der schul halten, vnd welcher massen die vberfahrer ... zu straffen, dauon haben wir bey der schul ordination, nothwendige verordnung thun lassen
    1569 BrschwLO. I 355
  • sol und muss eine feine schuldisciplin, zucht und zwang der jugend gehalten werden
    1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 446
  • diejenige kinder aber so noch zur schule gehen, sollen durch behoͤrige schul-disciplin zum gehorsahm angehalten, auch da die eltern an ihrem ausbleiben schuldig waͤren, willkuͤhrlich bestraffet ... werden
    1681 BrschwLO. I 867
  • kann die inspektion den schullehrer wegen versaͤumter schul-disciplin an seine pflicht erinnern, und nach fruchtlos wiederholter erinnerung ihn ... dem general-kreis-kommissariate ... zur veranlassung einer schaͤrferen bestrafung anzeigen
    1808 RepStaatsVerwBaiern IV 114
unter Ausschluss der Schreibform(en):