Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldisziplin
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Schuldigkeit
schuldiglich
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Schuldigung
(Schuldinnerung)
Schuldisziplin
, f.
Einhaltung der in einer Schule geltenden Ordnung; auch: Erziehungsmaßnahmen, Sorge für die Ordnung und das Wohlverhalten der Kinder
bdv.:
Schulzucht
vgl.
Kirchendisziplin,
Schulordnung
- schul disciplin: wie sich ... die kloster knaben in der schul halten, vnd welcher massen die vberfahrer ... zu straffen, dauon haben wir bey der schul ordination, nothwendige verordnung thun lassen1569 BrschwLO. I 355Faksimile - in Google Books
- sol und muss eine feine schuldisciplin, zucht und zwang der jugend gehalten werden1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 446Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- diejenige kinder aber so noch zur schule gehen, sollen durch behoͤrige schul-disciplin zum gehorsahm angehalten, auch da die eltern an ihrem ausbleiben schuldig waͤren, willkuͤhrlich bestraffet ... werden1681 BrschwLO. I 867Faksimile - in Google Books
- kann die inspektion den schullehrer wegen versaͤumter schul-disciplin an seine pflicht erinnern, und nach fruchtlos wiederholter erinnerung ihn ... dem general-kreis-kommissariate ... zur veranlassung einer schaͤrferen bestrafung anzeigen1808 RepStaatsVerwBaiern IV 114Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)