Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schuldlos

schuldlos

, adj., adv., schuldenlos, adj., adv.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I nicht strafbar, zu Unrecht belangt
  • vnde wyl he ok neyn desser stucke de dar schuldiget so schal ene de konyng schultloes vynden vor de sake
    um 1400 JyskeLov II 310
  • wert ock jemandt vmme nottøgen beklaget, vnde schweren en de sandtmenne frye vnde schuldtloß, son entfelt kleger aller bote vnde beteringe
    JütLow. 1590 II 17 § 3
  • [zeugnisse von Treubrüchigen sind] unguͤltig, es waͤre dann, daß ... das leben eines schuldlosen in gefahr seyn moͤchte
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1309
II
unverschuldet, kein Verschulden treffend, ohne Schuld (VI) 
  • ist sie [trunkenheit] nicht als mittel zu ausfuͤhrung eines verbrechens gewaͤhlt, der mensch aber doch bey versetzung in den zustand der hoͤchsten trunkenheit nicht voͤllig schuldlos, so kann die that nur zur entfernten culpa angerechnet werden
    1798 Grolman,KrimRWiss. 71
  • eine schuldlos eingetretene unmöglichkeit die verbindlichkeit zu erfüllen, wirkt den verfall der strafe nicht, wo nicht eine uebernahme aller zufälle geschehen ist
    BadLR. 1809 Satz 1231 a
  • wird der vertrag durch schuld einer partey nicht erfuͤllet; so kann die schuldlose partey das von ihr empfangene angeld behalten
    1811 ÖstABGB. § 908
  • wird auf die trennung der ehe durch urtheil erkannt, so gebuͤhret dem schuldlosen ehegatten nicht nur volle genugthuung, sondern ... alles dasjenige, was ihm in den ehe-pacten auf den fall des ueberlebens bedungen worden ist
    1811 ÖstABGB. § 1266
III frei von einer Leistungspflicht, Schuld (I); unbelastet von Geldschulden
  • schimpff ..., so gemeiner stadt aus nichtzuhaldung bei hertzog F. erwachssen wolde, hat er jnen beiden furgeschlagen iv burgen zu setzen, die stad derhalb schuldlos zu haldenn
    1509/16 GörlitzRatsAnn. I/II 389
  • was bey ... annahm eines meisters ... bezahlt wird, [darf] bey zuͤnften, welche schulden-looß, verzoͤhrt werden
    1769 BadZftO. 31
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):