Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldprätension

Schuldprätension

, f.

wie Schuldforderung (I) 
  • wann der schuldner mit geld ... nicht bezahlen kan, möge er von seinen besten ligenden güttern eins dem glaubiger vorschlagen vnd diss solle ... der glaubiger an seiner schuld- praetension anzunemmen schuldig seyn
    1648 Gothein,Colloqu. 33
  • wegen des würths zu M. ... gestölter unerweislicher schultprätension eingeloffenes clagschreiben
    1695 OÖStrafVollz. II 376
  • der anfangs einen theil der schuld begehret, [hat] seinem recht zu den uͤbrigen nicht renunciret ..., wird auch von ihm nicht præsumiret, daß er die gantze obligation dadurch wolle aufgehoben haben, sondern er hat es bloß zur minderung seiner schuld-prætension gethan
    1721 KlugeBeamte IV 517
  • besagtes hofgericht [hat] wider die kayserl. ... privilegia auf J.S. von M. gewesten lieutenant klagen wegen einer schuld-prætension gegen ihme ... die acht erkannt
    1774 Moser,JustizVerf. II 934