Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldtragung
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Schuldstrafe
Schuldsuch
Schuldsumme
(Schuldtätige)
Schuldteilung
Schuldtragende
Schuldtrager
Schuldtragung
, f.
Verantworlichkeit, Fahrlässigkeit
bdv.:
Schuld (VI)
- das ohne des vormunds schuldtragung abgebrannte hausT.S. Ring, Progymnasmata Praxeos Juridicae (Frankfurt/Oder 1694) 494
- um so weniger können ... jene halsgerichtliche verbrechen, welche aus blosser schuldtragung, groben versehen, jugendlichen unverstand, dummheit oder schuldbarer unterlassung sich ergeben, eine ehrenverlustigung nach sich ziehen1769 CCTher. 103 § 8Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books