Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldtragung

Schuldtragung

, f.

Verantworlichkeit, Fahrlässigkeit
bdv.: Schuld (VI)
  • das ohne des vormunds schuldtragung abgebrannte haus
    T.S. Ring, Progymnasmata Praxeos Juridicae (Frankfurt/Oder 1694) 494
  • um so weniger können ... jene halsgerichtliche verbrechen, welche aus blosser schuldtragung, groben versehen, jugendlichen unverstand, dummheit oder schuldbarer unterlassung sich ergeben, eine ehrenverlustigung nach sich ziehen
    1769 CCTher. 103 § 8
unter Ausschluss der Schreibform(en):