Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldübernehmung

Schuldübernehmung

, f.

Übernahme der Verbindlichkeit eines Schuldners (I) durch einen anderen
  • das weib [soll] ... mit beyseyn und zuziehung eines andern beystands [nicht in gegenwart des ehevogts] ... deutlich erinnert, belehret und aus was fuͤr bewegursachen sie erwaͤhnte ... mitverbindung, gutsprechung, oder selbsteigne der schuld-uebernehmung zu gunsten ihres mannes vorkehre, umstaͤndlich befraget werden
    1678 Zauner,SalzbG. I 293