Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldverschreibung

Schuldverschreibung

, f., Schuldenverschreibung, f.
I Schriftstück, Urkunde über ein gewährtes Darlehen oder eine bestehende Geldschuld, Quittung; zT. (wie ein Wertpapier) weiterveräußerbar
II Darlehensvertrag; Schuldanerkenntnis; offen zu I 
III (Recht zur) Kredit-, Darlehensaufnahme
IV vertragliche Verpflichtung, Vertrag
V (gerichtliche) Klageschrift