Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schuldweise
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Schuldverschreibung
Schuldverweisung
Schuldverzinsung
Schuldvogt
Schuldwechsel
schuldwegen
Schuldwein
schuldweise
, adv., schuldenweise, adv.I in Form einer (gerichtlichen) Klage, formell als (Bestandteil einer) Klage; insb. in Bezug auf die Vorrede einer Klageschrift
II in Form eines Darlehens, als Schuld (I)
III aufgrund eines Darlehens, wegen Geldschulden