Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulenvorfallenheit

Schulenvorfallenheit

, f.

wie Schulsache 
  • gestalt denn besagte städte auch in allen andern wichtigen kirchen- u. schulen vorfallenheiten, der kirchen vorsteher ... treuen raths u. hülfe sich bedinen wollen, worinnen izterwehnte kirchenvorsteher selbigen ... zuwillfahren und an der hand zustehen willig
    1664 SchlesKirchSchulO. 402