Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulexamen

Schulexamen

, n.

zT. lat. flekt.
(Abschluss-)Prüfung von Schülern (I) 
  • verordnung, die schul examina, ferien undt dimission der schul knaben betreffende
    1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 358
  • zu aufnahme der schulen soll drei tage vor ostern ... ein offentliches schulexamen in gegenwart der prediger, vogts und provisoren angestellet werden
    1676 JbWestfKG. 48 (1955) 163
  • daß eine mutwillige versäumung dieses öffentlichen schul-examinis an den eltern ... gestrafet werden müsse
    1753 Braunschweig/SchulO.(Vormbaum) III 516
  • zu diesem fond [orts-schul-fond] sind zu ziehen ... die kosten des jaͤhrlichen schul-examens 
    1810 WirtRealIndex IV 17