Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulexamen
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Schülersole
Schülerstock
Schulexamen
, n.
zT. lat. flekt.
(Abschluss-)Prüfung von Schülern (I)
(Abschluss-)Prüfung von Schülern (I)
- verordnung, die schul examina, ferien undt dimission der schul knaben betreffende1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 358
- zu aufnahme der schulen soll drei tage vor ostern ... ein offentliches schulexamen in gegenwart der prediger, vogts und provisoren angestellet werden1676 JbWestfKG. 48 (1955) 163
- daß eine mutwillige versäumung dieses öffentlichen schul-examinis an den eltern ... gestrafet werden müsse1753 Braunschweig/SchulO.(Vormbaum) III 516Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu diesem fond [orts-schul-fond] sind zu ziehen ... die kosten des jaͤhrlichen schul-examens1810 WirtRealIndex IV 17Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)