Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulgesetz

Schulgesetz

, n.

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für Schüler (I) bzw. Studenten geltendes Regelwerk, Schulordnung; auch die einzelne Regel
  • uber alle dyse ... schulgesetztze unde recht schol keyn schulmeyster noch schulgeselle cheyn recht noch lon ... zu setztzen noch legen
    1375 Zwickau/NArchSächsG. 20 (1899) 45
  • leges, schulgesetz vnd ordnungen
    1658 Hanau/SchulO.(Vormbaum) II 477
  • diese schulgesetze sollen alle ... schüler stets für augen haben ... und darnach ihr schulleben anstellen
    1673 Liegnitz/SchulO.(Vormbaum) II 654
  • schulgesetze, wornach sich die ... gymnasiasten und schüler zu richten haben
    1770 ZThür.2 24 (1920) 149
  • verlesung der schulgesetze: ... vierteljährig
    1773 Sachsen/SchulO.(Vormbaum) III 648
  • [nach 9 uhr sind studenten, die] in einem wirths- oder kaffeehause gefunden werden, ... zu arretiren und nach den vorhandenen schul- und policeygesetzen zu behandeln
    1794 KurpfSamml. V 307
  • es sollen kurze schulgesetze ... abgefasset und in der schulstube aufgehaͤnget werden
    1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 470
unter Ausschluss der Schreibform(en):