Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulgestiftseinkommen
Artikel davor:
Schulgehen
Schulgehilfe
Schulgeld
Schulgerechtigkeit
Schulgeschäft
Schulgesellsamt
Schulgeselle
(Schulgesellenwohnung)
Schulgesellschaft
Schulgesetz
Schulgestiftseinkommen
, n.
Einkünfte, Vermögen einer Stiftsschule
- zu solcher speisung des inspectori, so sie dass ganze jahr durch beschicht, sol dem oeconomo dreyssig thaler auss dem schuelgestifftseinkomben gegeben werden1616 MittSchulg. 3 (1893) 233