Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulintrade
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Schulherrei
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Schulhof
Schulholz
Schulinformation
Schulinspektion
Schulinspektor
Schulinstitution
Schulintrade
, f.
Einnahme des Lehrers aus dem Unterricht
vgl.
Schulgeld
- da aber ... dy pfarr- und schuul-intraden so geringe fallen, daß ... den prystern, schuul- und kirchendienern unter andern auch dy vyhzucht verstattet werden müssen1656 Preußisches Pfarrarchiv 20 (1932) 208
- [Visitationsfrage:] ob eine richtige designation der pfarr-, cuͤster-, schul- und organisten-intraden vorhanden1735 BrschwLO. I 612Faksimile - in Google Books