Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuljahr
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Schulinformation
Schulinspektion
Schulinspektor
Schulinstitution
Schulintrade
Schuljahr
, n.
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I
Zeitspanne von einem Jahr, in der Schüler (I) unterrichtet werden
- [Übschr.:] von fortdauer des nöthigen unterrichts nach geendigten schuljahren, auf dem lande1770 Oberlausitz/SchulO.(Vormbaum) III 602Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alljaͤhrlich hat das rektorat gegen ende des schuljahrs einen hauptbericht uͤber den zustand der lehranstalten ... zu erstatten1814 RepStaatsVerwBaiern IV 52Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
wie Lehrjahr
- meisters-soͤhne [koͤnnen] ... unter denen schul-jahren zum handwerk angezogen werden ...; ehe sie aber zum ledigsprechen gelangen koͤnnen, so solle sie wenigstens zwey jahre in der werkstatt ... zugebracht haben1769 BadZftO. 100Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg