Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulkämmerei

Schulkämmerei

, f.

Amt, Tätigkeit eines Schulkämmerers 
  • schulkemmerey sollen sie [inspectorn] einem aus inen auftragen, der soll die zinsen einmanen, holtz vnd ander nötig ding in die schule dafür keuffen
    1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 80