Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulkasten
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, m.
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auch Dim.
Sammelbehälter für Spenden zugunsten einer Schule (I), insb. zur Finanzierung des Schulgelds der armen Schüler, später auch andere Zwecke; übtr. für den Fonds
Sammelbehälter für Spenden zugunsten einer Schule (I), insb. zur Finanzierung des Schulgelds der armen Schüler, später auch andere Zwecke; übtr. für den Fonds
bdv.:
Schülerstock
vgl.
Kasten (I 3)
- bedencken betreffend die collectorey der donation-, allmosen-, baw- und schuelkästen1633 Darmstadt/MGPaed. 27 S. 84
- sol auch ... vor denen kirch-thüren ... ein wohlverschlossenes schul-kästlein, darzu der collator oder herrschaft den schlüssel haben soll, von der kirchen vermögen aufgerichtet und auf einen darzu bereiteten ständer gesetzet werden, mit einem ... täffelein ...: gebet den armen schülern eine gabe1711 SchlesKirchSchulO. 423