Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulkerker

Schulkerker

, m.

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wie Schulgefängnis 
  • eß laͤßt aber e.e. rath geschehen, daß die bestraffung derer durch den schulkerker mit wasser vnd brot auff eine zeit geschehe
    1673 E.H. Zober, Geschichte des Stralsunder Gymnasiums III (ebd. 1848) 70