Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulmeisterdienst
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Schulmeisterbesoldung
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, m.
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Amt, Stellung eines Schulmeisters (I)
bdv.:
Schuldienst
- [schuelmeisters ayd] daß ... euch die verwahrung der kirchen und waß dem schuelmeister- und meßnersdienst obliegt, mit getreuem fleiß verrichten und angelegen sein laßen1643 WürtLändlRQ. I 317Faksimile (ca. 53 KB)
- daß die gemeind mit zuthun deß predigkanten sich nach einem anderen zu dem sigerist- und schuhlmeister dienst tugendtlichen ... mann umbsehen ... möge1709 LaupenAmtsbez. 176Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- beschwerden ... betreffend die ... besetzung des schulmeister-dienstes1744 BreckerfeldUB. II 37Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- daß bei besetzung der schulmeisterdienste auf bessere und tüchtigere subjecta ... gesehen werde1763 ActaBoruss.BehO. XIII 117
- bey besetzung eines kuͤster- cantor- schulmeister- oder organisten-dienstes von demjenigen, dem der dienst conferirt wird: a) bey schlichten stellen von 60 rthlr. oder wenigern jaͤhrlichen einkuͤnften dem beamten 2 rthlr., b) von bessern stellen uͤber 60 rthlr. jaͤhrlicher einkuͤnfte dem beamten 5 rthlr.1789 NCCPruss. VIII 3135Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin