Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulmeisterdienst

Schulmeisterdienst

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Amt, Stellung eines Schulmeisters (I) 
bdv.: Schuldienst
  • [schuelmeisters ayd] daß ... euch die verwahrung der kirchen und waß dem schuelmeister- und meßnersdienst obliegt, mit getreuem fleiß verrichten und angelegen sein laßen
    1643 WürtLändlRQ. I 317
  • daß die gemeind mit zuthun deß predigkanten sich nach einem anderen zu dem sigerist- und schuhlmeister dienst tugendtlichen ... mann umbsehen ... möge
    1709 LaupenAmtsbez. 176
  • beschwerden ... betreffend die ... besetzung des schulmeister-dienstes 
    1744 BreckerfeldUB. II 37
  • daß bei besetzung der schulmeisterdienste auf bessere und tüchtigere subjecta ... gesehen werde
    1763 ActaBoruss.BehO. XIII 117
  • bey besetzung eines kuͤster- cantor- schulmeister- oder organisten-dienstes von demjenigen, dem der dienst conferirt wird: a) bey schlichten stellen von 60 rthlr. oder wenigern jaͤhrlichen einkuͤnften dem beamten 2 rthlr., b) von bessern stellen uͤber 60 rthlr. jaͤhrlicher einkuͤnfte dem beamten 5 rthlr.
    1789 NCCPruss. VIII 3135
unter Ausschluss der Schreibform(en):