Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulmeisterswitwe
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Schulmeisterswitwe
, f.
Witwe eines Schulmeisters (I)
- [Almosen erhalten] zwei pfarrers- und schulmeisters-wittibinnen aus Böhmen1653 WürtVjh. 3 (1880) 240
- [Übschr.:] von der pfarr-witben ..., auch dem ihnen und den schulmeisters-witwen zu gut geordnetem fisco1666 GothaLO. I 5 Tit. 4Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [auf weitere bestrafung der einer fleischlichen vergehung sich schuldig gemachten wittwe des schulmeisters wird verzichtet,] weil sie ... ums tagelohn arbeite, nicht mehr als eine schulmeisters-wittwe, sondern blos als eine ... einwohnerin [angesehen werde]1791 CSax. I 1245Faksimile - in Google Books