Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulmeisterswitwe

Schulmeisterswitwe

, f.

Witwe eines Schulmeisters (I) 
  • [Almosen erhalten] zwei pfarrers- und schulmeisters-wittibinnen aus Böhmen
    1653 WürtVjh. 3 (1880) 240
  • [Übschr.:] von der pfarr-witben ..., auch dem ihnen und den schulmeisters-witwen zu gut geordnetem fisco
    1666 GothaLO. I 5 Tit. 4
  • [auf weitere bestrafung der einer fleischlichen vergehung sich schuldig gemachten wittwe des schulmeisters wird verzichtet,] weil sie ... ums tagelohn arbeite, nicht mehr als eine schulmeisters-wittwe, sondern blos als eine ... einwohnerin [angesehen werde]
    1791 CSax. I 1245
unter Ausschluss der Schreibform(en):