Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulobrigkeit

Schulobrigkeit

, f.

Träger von Leitung und Aufsicht einer Schule (I) 
  • diejenigen, welche sich an ihre schul-obrigkeit undt patronen mit worten oder thätigkeit vergriffen, ... sollen ... abgestrafet werden
    1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 357