Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulobrigkeit
Artikel davor:
Schulmeistergeld
Schulmeistergesinde
Schulmeisterin
Schulmeistersche
Schulmeisterswahl
Schulmeisterswitwe
Schulmenge
Schulministerium
Schulnutzen
Schulnutzung
Schulobrigkeit
, f.
Träger von Leitung und Aufsicht einer Schule (I)
vgl.
Obrigkeit (II)
- diejenigen, welche sich an ihre schul-obrigkeit undt patronen mit worten oder thätigkeit vergriffen, ... sollen ... abgestrafet werden1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 357