Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulpräzeptor

Schulpräzeptor

, m.

wie Schullehrer 
  • die knaben, welche armer leute kinder, uf handtwercke bracht werden müssen, sollen ... ihr 12. jahr erfüllet haben, welches alles mit vorbewust, undt gutachten der schul praeceptoren vorgenommen werden ... soll
    1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 361
  • die knaben, welche zu handwercken gezogen werden, sollen doch zum wenigsten ihr zwölfftes jahr erfüllet haben: welches alles ... auf gutachten der schul-praeceptoren vorzunehmen ist
    1712 Weimar/SchulO.(Vormbaum) III 205