Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulregierung
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Schulregierung
, f., Schulenregierung, f.
Leitung einer Schule (I); Tätigkeit als Schulmeister (I)
bdv.:
Schulregiment
- sollen zu der schulregierung keine zugelassen ... werden, denn die eines guten, ehrlichen ... lebens, reiner lehr und religion, und in summa die fein rund, gut evangelisch ... seind1568 Preußen/Sehling,EvKO. IV 114Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- da jemand in kirchen und schulen seyn würde ..., welcher solcher rechter lehre und [kirchen-]ordnung ... widersprechen ... wolte, ist eynhelliglich ... beschlossen ..., daß er ..., es were in kirchen- oder schulenregierung, mit nichten gelitten noch geduldet werden sollen1568 Göttingen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 917Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wann an ihme [schulmeister] kein mangel befunden, ... soll ... ihme durch den superintendenten ... die schuelregierung bevolen ... werden1572 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 590Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg