Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulregierung

Schulregierung

, f., Schulenregierung, f.

Leitung einer Schule (I); Tätigkeit als Schulmeister (I) 
  • sollen zu der schulregierung keine zugelassen ... werden, denn die eines guten, ehrlichen ... lebens, reiner lehr und religion, und in summa die fein rund, gut evangelisch ... seind
    1568 Preußen/Sehling,EvKO. IV 114
  • da jemand in kirchen und schulen seyn würde ..., welcher solcher rechter lehre und [kirchen-]ordnung ... widersprechen ... wolte, ist eynhelliglich ... beschlossen ..., daß er ..., es were in kirchen- oder schulenregierung, mit nichten gelitten noch geduldet werden sollen
    1568 Göttingen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 917
  • wann an ihme [schulmeister] kein mangel befunden, ... soll ... ihme durch den superintendenten ... die schuelregierung bevolen ... werden
    1572 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 590
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