Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulregiment

Schulregiment

, n.

wie Schulregierung; auch: Schulaufsicht
  • sollen der schulmeister, seine gesellen und kirchendiener ... den predicanten gehorsam sein, sonderlichen in dem, das da anlanget kirchendienst und schulregiment 
    1542 Burg/Sehling,EvKO. I 2 S. 427
  • befehlt ein erbar rat dem hern superintendenten und ... den hern des ministerii ... dass sie sich des schulregiments nicht mehr undernehmen, dan ihr inspection der lehr halben erfordert, und sich daruber keiner subjection anmassen
    1579 Lübeck/Sehling,EvKO. V 369
  • daß in allen ... städten vnsers fürstenthumbs ... personen zu auffsehern vnd vorstehern ... angesetzet werden, auff daß sie, ... was zum schuelregiment gehörig, befördern vnd verschaffen
    1618 Hessen/SchulO.(Vormbaum) II 191
  • dem magistrate zu Z. steht ... uͤber die ... stadtschule das schulregiment [zu]
    1801 Schlegel,HannovKR. I 423
unter Ausschluss der Schreibform(en):