Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulrektor
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Schulrektor
, m.
Leiter einer Schule (I)
bdv.:
Oberschulmeister,
Rektor (II),
Scholaster,
Schulhaupt,
Schulmeister (I),
Schulregent,
Schulvorsteher
vgl.
Schulherr (I),
Schulkollege
- kinder in städen, ... de ere scholrecters, medhelper und gesellen hebben, de scholen in de ordentlicke schole unde classen gahn1544 Kirkehistoriske Samlinger III/5 (Kopenhagen 1884) 156
- [Übschr.:] was die schulrectores ... für eine stelle im zusammenkunften und gemeinen leben haben sollen1666 GothaLO./QNPrivatR. II 1 S. 589
- gleichwie der schul rector die inspection über die schule, allso soll er sie auch über die currentschüler haben1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 358
- so daß der schulrector von 13 rthlr 40 stbr und der küster ... 13 rthlr 40 stbr jährlich die interesse vor ihre bemühunge bey gen. frühpredigt zu genießen haben sollen1766 Dresbach,Halver 378
- [haben] diejenigen ..., welche eine privat-erziehung genossen haben [und die academie beziehen wollen], nach ... pruͤfung durch einen schulrector, von diesem ... ein gewissenhaftes zeugniß ... vorzuzeigen1793 CSax. I 1261Faksimile - in Google Books
- bestallungen ... fuͤr einen ... schulrector ... 28 rbt. 48 rbß.1813 SystSammlSchleswH. I 41Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK