Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulrente

Schulrente

, f.

Einnahme, Einkunft einer Schule (I) 
  • zu seiner [schulmeister] unterhaltung und jerlicher besoldung ... die schulrenthe von 21 schock
    1541 Mark Brandenburg/Sehling,EvKO. III 258
  • sollen die Ausspurgische confessions-verwandte reformierter religion ... die ... schulen mit denen dazu gehoͤrigen ... schul-renthen ... behalten
    1781 MatStatNrhWestf. I 2 S. 54