Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulrente
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Schulregent
Schulregierung
Schulregiment
Schulregister
Schulrektor
Schulrente
, f.
Einnahme, Einkunft einer Schule (I)
vgl.
Schulgeld,
Schullehen
zu
Rente (II)
- zu seiner [schulmeister] unterhaltung und jerlicher besoldung ... die schulrenthe von 21 schock1541 Mark Brandenburg/Sehling,EvKO. III 258Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- sollen die Ausspurgische confessions-verwandte reformierter religion ... die ... schulen mit denen dazu gehoͤrigen ... schul-renthen ... behalten1781 MatStatNrhWestf. I 2 S. 54