Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulreversale

Schulreversale

, n.

die Arbeit an Schulen (I) betreffendes Verpflichtungsschreiben
  • [ein praeceptor wird erst nach] vorher gegangener fester angelobung, daß er in seiner function so wol denen schul-reversalen, die ihm vom consistorio vorzuhalten, als auch dieser kirchen- und schul-ordnung allerdings gemäs sich betragen wolle, angenommen
    1684 Detmold/SchulO.(Vormbaum) II 686