Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulstelle
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Schulstatut
Schulstelle
, f.
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wie Schulamt
- wasmaßen der diaconat undt zugehörige schulstelle zue O. nun ettliche jar hero bey gegenwertigem leidigen statu turbulento verlediget gestanden1635 FriedbergGBl. 5 (1922) 14
- denenjenigen, so schul-stellen zu besetzen haben, oder sonst vor die ihrige gute lehrer suchen1737 Lüneburg/SchulO.(Vormbaum) III 359Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da sie [obrigkeit] ... durch üble besetzung der schulstellen unsäglichen schaden thun1773 Kursachsen/SchulO.(Vormbaum) III 649Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß künftig zu vacanten schulstellen keiner in die wahl gesetzt und noch viel weniger gewählt werden könne, welcher nicht vorher vorschriftsmäßig geprüft worden1800 KircheGrafschMark II 750