Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulstelle

Schulstelle

, f.

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wie Schulamt 
  • wasmaßen der diaconat undt zugehörige schulstelle zue O. nun ettliche jar hero bey gegenwertigem leidigen statu turbulento verlediget gestanden
    1635 FriedbergGBl. 5 (1922) 14
  • denenjenigen, so schul-stellen zu besetzen haben, oder sonst vor die ihrige gute lehrer suchen
    1737 Lüneburg/SchulO.(Vormbaum) III 359
  • da sie [obrigkeit] ... durch üble besetzung der schulstellen unsäglichen schaden thun
    1773 Kursachsen/SchulO.(Vormbaum) III 649
  • daß künftig zu vacanten schulstellen keiner in die wahl gesetzt und noch viel weniger gewählt werden könne, welcher nicht vorher vorschriftsmäßig geprüft worden
    1800 KircheGrafschMark II 750
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