Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulstube

Schulstube

, f.

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Klassenzimmer
  • die schůlmeister sollen ... in der schůlstuben ... den catechismum [üben]
    1559 Sehling,EvKO. XVII 1 S. 585
  • die schůlstuben sol, alldiewyl es kalt ist, am morgen bey gůter zeit gewaͤrmt werden, damit die kinder ... nit friehren
    1658 ZürichKirchO. 1091
  • schulgesetze [sollen] ... in der schulstube aufgehaͤnget werden
    1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 470
  • [verordnung die luftreinigung der schulstuben betr.:] daß nicht allein die schulstuben taͤglich gekehrt und gereinigt, auch waͤhrend der dauer der kalten jahreszeit mit essigdaͤmpfen durchraͤuchert, sondern daß auch taͤglich die fenster geoͤffnet werden, damit die freie luft das zimmer durchstreichen, und die durch die ausduͤnstungen vieler beisammen gewesenen kinder angeschwaͤngerte atmosphaͤre reinigen koͤnne
    1814 Heyde,PreußPolG. II 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):